Erforderliche Unterlagen

Um den Bund fürs Leben zu schließen, müssen einige Formalitäten erfüllt werden. Grundsätzlich kann in jedem beliebigen Standesamt, unabhängig vom Wohnsitz, eine Eheschließung vorgenommen werden. Die „Anmeldung der Eheschließung“ erfolgt aber immer beim Wohnsitzstandesamt. Sie ist als erster Schritt in Richtung Heirat erforderlich und dient zur Prüfung des Personenstandes und der Feststellung, ob dem Heiratswunsch auch keine „Ehehindernisse" entgegenstehen. Wohnen Sie beide oder zumindest einer von Ihnen in Liebenwalde oder der Gemeinde Löwenberger Land, können Sie die Anmeldung mit den erforderlichen Unterlagen direkt bei uns im Standesamt vornehmen. Wenn Sie beide nicht hier wohnen, müssen Sie, um hier zu heiraten, die Anmeldung der Eheschließung bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt anmelden. Dieses übersendet dann nach Prüfung der Ehefähigkeit die Unterlagen an uns, bzw. Sie bringen Sie persönlich vorbei.

 

Auf Grund der Vielfalt der persönlichen Lebensumstände müssen oft verschiedene Unterlagen zusammen getragen werden. Einige Dokumente werden jedoch in jedem Fall benötigt.

 

Familienstand ledig

 

Familienstand geschieden/Lebenspartnerschaft aufgehoben/verwitwet

 

Bei gemeinsamen Kindern

 

Ist einer von Ihnen oder sind Sie beide ausländische Staatsangehörige, sollten Sie sich persönlich im Standesamt erkundigen, welche Dokumente aus Ihrem Heimatstaat benötigt werden.