Sanierungsrechtliche Genehmigung

Als Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet benötigen Sie bei allen baulichen Vorhaben auf Ihrem Grundstück, eine sanierungsrechtliche Genehmigung der Stadtverwaltung. Unter Umständen benötigen Sie darüber hinaus noch eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung von der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises. Marktplatz 16

 

Einen Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung können Sie bequem hier herunterladen. Für weitere Informationen finden Sie die entsprechenden Ansprechpartner auf unserer Kontaktseite.