Bebauungsplan
Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans „Bischofswerder Weg 5-9“ in der Stadt Liebenwalde nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Das Plangebiet liegt nördlich des Zentrums der Stadt Liebenwalde am westlichen Rand des Wohnplatzes Heidchen am Bischofswerder Weg. Der räumliche Geltungsbereich des B-Plans umfasst das Flurstück 528 der Flur 1 der Gemarkung Liebenwalde mit einer Fläche von ca. 1,2 ha. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt.
Anlass der Planung ist der Antrag des Grundstückseigentümers die bislang unbebauten Grundstücksflächen mit den Bestand ergänzenden Wohngebäuden zu bebauen. Die Gemeinde befürwortet die Entwicklung der Fläche, da dadurch ein städtebaulicher Missstand, d. h. ungeordnet mit Nebengebäuden bebaute Grundstücksteile im Siedlungszusammenhang einer geordneten Nutzung zugeführt werden, Wohnraum geschaffen wird und das Ortsbild positiv entwickelt wird.
Der Bebauungsplan „Bischofswerder Weg 5-9“ der Stadt Liebenwalde sowie die Begründung können ab dem
08. August 2025 bis zum 10. September 2025
im Rathaus der Stadt Liebenwalde, Marktplatz 20, 16559 Liebenwalde (Zimmer 13) während folgender Zeiten:
Montag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden. Innerhalb der Sprechzeiten kann die Einsicht zu jeder Zeit erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten ist Einsicht nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache mit dem Bauamt der Stadt Liebenwalde unter der Telefonnummer 033054/80542 möglich.
Weiterhin können die Unterlagen im Internet unter www.liebenwalde.de bzw. im Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter https://www.uvp-verbund.de/bb eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift oder unter der E-Mailadresse vorgebracht werden.
Postanschrift der Stadt Liebenwalde ist Marktplatz 20 in 16559 Liebenwalde.
Fragen können zeitnah gestellt werden per E-Mail bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung:
Frau Klaus Tel.:033054/80542
E-Mail:
Geltungsbereich
J. Lehmann
Bürgermeister
Weitere Informationen sind unter diesen Links online verfügbar.
Begründung zum Bebauungsplan "Fichtenweg"
Lage und Abgrenzung
Das Plangebiet befindet sich im Osten der Stadt Liebenwalde im Ortsteil Hammer. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück 20/11 der Flur 7, Gemarkung Hammer und hat eine Größe von rund 880 qm.
Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines Wohngebietes und wird von allen Seiten durch Wohnbebauung mit Gärten begrenzt.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes geschaffen werden. Da das Bauvorhaben nicht mit dem aktuellen Planungsrecht vereinbar ist und um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Anlass und Erforderlichkeit der Planung
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebäudes geschaffen werden. Da das Bauvorhaben nicht mit dem aktuellen Planungsrecht vereinbar ist (vgl. Kapitel 3.1) und um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Planverfahren
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB sowie von der Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung von Bauleitplänen eintreten (§ 4c BauGB) abgesehen. Die Erarbeitung einer detaillierten Eingriffs-Ausgleichsplanung gemäß HVE BNatSchG wird nicht durchgeführt, da der Planbereich gemäß §13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB von der Verpflichtung zur Kompensation befreit ist.
Dennoch ist der Umweltzustand zu ermitteln und die Auswirkungen einer Umsetzung des Bebauungsplanes dahingehend zu bewerten, ob Umweltauswirkungen entstehen, die nach UVPG als erheblich zu bewerten sind.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie von der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit abgesehen. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen keine wichtigen Gründe, die zu einer Verlängerung der Dauer der öffentlichen Auslegung von mindestens 30 Tagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB führen, vor.
Weitere Informationen entnehmen Sie den unten aufgeführten Links:
Allgemeine Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Ergänzende Information zur Verarbeitungstätigkeit Muster
Die Stadt Liebenwalde beabsichtigt, beidseitig des Grünen Weges eine straßenbegleitende Wohnbebauung zu ermöglichen. Wesentliche Intentionen der beabsichtigten Entwicklung sind:
1. Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in einem diffusen Übergangsbereich vom hier maßgeblich durch das Wohnen geprägten im Zusammenhang bebauten Ortsteil zu Bungalowgebieten entlang des Grünen Weges,
2. Sicherung einer aufgelockerten ortsüblichen Wohnbebauung mit hoher landschaftlicher Prägung in Einzelhausbebauung,
3. Planungsrechtliche Sicherung der städtebaulich erforderlichen Straßenverkehrsflächen unter Optimierung der bereits bestehenden verkehrlichen Erschließung des Plangebietes.
Planungsgegenstand
Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand der Kernstadt Liebenwalde, rund 500 m Luftlinie südöstlich des Marktplatzes.
Es wird wie folgt begrenzt:
- im Westen durch bestehende Wohngrundstücke, die Bestandteil des hier maßgeblich durch das Wohnen geprägten im Zusammenhang bebauten Ortsteiles sind sowie den westlichsten Abschnitt des öffentlich gewidmeten Grünen Weges,
- im Norden durch unbebaute Freiflächen, die als Mahd- und Weideflächen genutzt werden,
- im Osten durch Grundstücke mit Gartennutzung und Bungalowbebauung, die der Wochenenderholung bzw. dem Sommerwohnen dienen und
- im Süden überwiegend durch Grundstücke mit Bungalowbebauung, in die auch einzelne Wohngrundstücke eingestreut sind sowie einen als Sackgasse ausgebildeten Teil des Grünen Weges.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 33/2, 34/2, 35, 44 tw., 50, 51, 102 tw., 103 tw., 128/10 tw., 875 und 877 der Flur 1 der Gemarkung Liebenwalde mit einer Gesamtfläche von rund 0,77 ha.
Erforderlichkeit der Planung
Das Plangebiet ist gegenwärtig planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Der Bebauungsplan ist daher allgemein zur Schaffung von Baurecht erforderlich. Innerhalb der Außenbereichsgrundstücke ist bisher weder auf Grundlage des § 34 BauGB noch auf Grundlage des § 35 BauGB die Errichtung von Wohnbebauung ableitbar.
Der Bebauungsplan ist im Besonderen erforderlich, um im Übergangsbereich vom im Zusammenhang bebauten Ortsteil zum Freiraum, der hier durch eine Vielzahl an Bungalowgebieten gegliedert ist, durch einzelne Festsetzungen eine solche geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu sichern, die den Zielen der Gemeinde insbesondere in Hinblick auf Bebauungs- und Nutzungsstruktur, Erschließung des Wohngebietes, Ortsbild und Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege entspricht.
Weitere Informationen entnehmen Sie den unten aufgeführten Links:
Regenwasserbewirtschaftung Am Grünen Weg
Stellungnahme Befürwortung durch Wasserbehörde
Entwurf B-Plan Gut Hammer in Liebenwalde
Anlass und Ziel der Planung
Anlass der Planung ist die von der Stadt Liebenwalde gewünschte Nachverdichtung bzw. Wiedernutzbarmachung des zentral in Hammer liegenden Geländes des ehemaligen Gutes Hammer. Ziel ist die Schaffung einer neuen Ortsmitte mit einer gemischten Nutzungsstruktur in Anlehnung an die bauliche Struktur des ehemaligen Gutshofs. Vorhandene bauliche Anlagen desehemaligen Gutes wie z.B. das ehemalige Gutshaus und der daneben stehende ehemalige Kornspeicher inklusive der zugehörigen Freiflächen des ehemaligen Gutsparks mit altem Baumbestandsollen aufgenommen und entwickelt werden.Verfahren
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innentwicklung aufgestellt. Er dient der Wiedernutzbarmachung bzw. Nachverdichtung einer ehemals bebauten, innerörtlich liegenden Fläche. Eine Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO von 20.000 m2 wird nicht überschritten.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
Weitere Informationen entnehmen Sie den unten aufgeführten Links:
1_HAM_Entwurf_Plan_2102_A0_500
1_HAM_Entwurf_Plan_2102_A3
2_HAM_Entwurf_Begruendung_2102
3_HAM_Artenschutz_Bericht_11-2020
4_HAM_Baumkartierung_Gutachten_2009
4_HAM_Baumkartierung_Kartierung_2009
5_HAM_Verkehr_210126
6_HAM_Baugrundgutachten_Teil1
6_HAM_Baugrundgutachten_Teil2_Anlagen
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen
Bebauungsplan "Am Weinberg"
Fassung vom 13. September 2019 (korrigiert am 25. Mai 2020)
