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Kontakt

 

Liebenwalde - Stadt am Finowkanal

Marktplatz 20
16559 Liebenwalde


Tel. 033054 / 80510
Fax 033054 / 80570

 

E-Mail:
E-Mail:

 

Sprechzeiten

 

Dienstag

9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr

 

Donnerstag

9 Uhr - 12 Uhr

 

Meldestelle zusätzlich:

Donnerstag  

13 Uhr - 15 Uhr

 

Nach telefonischer Vereinbarung

Tel. 033054 / 80510

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Aktuelles

Neueröffnung Postfiliale

 

Am 15.04.2024 eröffnet wieder eine Postfiliale in der Mittelstraße 2b. 

 

Die Filiale hat folgende Öffnungszeiten:

 

Montag und Dienstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:30 Uhr

Mittwoch und Donnerstag von 12:00 bis 16:30 Uhr

Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:30 Uhr 

Samstag von 09:00 bis 15 Uhr.
 


Osterferienspaß 2024 im Jugendklub Liebenwalde NEU_A4 


 

 AWU 

 

Schadstoffsammlung aus privaten Haushalten
 

Achtung! Nur für private Haushalte
 

-Frühjahrstour-
 

15.05.2024 Hennigsdorf, Velten
16.05.2024 Mühlenbecker Land OT Mühlenbeck, Hohen Neuendorf
18.05.2024 Glienicke, Liebenwalde
21.05.2024 Kremmen, Oberkrämer OT Marwitz, Leegebruch
22.05.2024 Stechlin OT Menz, Gransee
23.05.2024 Löwenberger Land OT Löwenberg, Zehdenick
24.05.2024 Fürstenberg OT Tornow, Fürstenberg
25.05.2024 Birkenwerder, Oranienburg
 

Samstag, 18.05.2024 Liebenwalde, Am Markt 14.30 Uhr – 18.00 Uhr

 

max. Gesamtmenge pro Anliefernden: bis zu 120l (Summe aller Einzelgefäße)


Für die Abgabe von Sonderabfallmengen größer 120l nutzen Sie bitte die zusätzlichen Abgabetermine an den jeweiligen Recyclinghof Gransee und Germendorf! Die Anlieferungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.awu-oberhavel.de.


Die Anlieferung von Sonderabfall -Fässer aus privaten Haushalten ist grundsätzlich telefonisch bei der AWU unter 03304-376 162 zu beantragen und die Verfahrensweise abzustimmen.
Gesammelt werden die nachfolgend aufgeführten Schadstoffe aus Haushalten: Abbeizmittel, Laugen, Abflußreiniger, Altfette mineralölhaltig, Autopflegemittel, Beizmittel, Bleiakkumulatoren, Bleichmittel, Bremsflüssigkeit, Desinfektionsmittel, Entfroster, Entkalker, Entwickler, flüssige oder pastöse Farbreste (ausgehärtete Farbreste gehören in Hausmüll!) Fixierer, Fleckentferner, Fotochemikalien, Frostschutz-mittel, Fugendichtmasse, flüssiger Grillanzünder, Grillreiniger, Herdputzmittel, Hobbychemikalien, Holzschutzmittel, Imprägnierungsmittel, Insektenbekämpfungsmittel, Kaltanstrich, Kaltreiniger, Klebstoffe, Knopfzellen, Korrekturflüssigkeit, Lacke, Lederpflegemittel, Leergefäße mit schädlichen Restanhaftungen, Lösemittel, Metallputzmittel, Möbelpflegemittel, Mottenschutzmittel, Pilzbekämpfungsmittel, Pinselreiniger, Pflanzenschutzmittel, quecksilberhaltige Relais und Thermometer, Rohrreiniger, Rostschutzmittel, Rostumwandler, Säuren, Silberputzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schmiermittel, Spraydosen (Pflanzenschutzmittel, Farbreste), Terpentin, Unkrautbekämpfungsmittel, Unterbodenschutzmittel, Verdünner, Wachse, Waschbenzin.
In den Schadstoffen befinden sich Substanzen, die für die Menschen und die Umwelt gefährlich werden können. Bitte stellen Sie keine Schadstoffe unbeaufsichtigt vor oder nach der Sammlung ab, sondern übergeben diese direkt am Schadstoffmobil unseren Mitarbeitern.
 

>>>>>>>>Besonders Kinder erkennen diese Gefahren oft nicht! <<<<<<<<
 

Haben Sie weitere Fragen?
Dann rufen Sie uns einfach an!
AWU Oberhavel GmbH Tel.03304/376 162
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

 

Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.

 


Jagdgenossenschaft Liebenwalde
Marktplatz 20
16559 Liebenwalde                            

                                Liebenwalde, 19.02.2024    


Öffentliche Bekanntmachung - Einladung

 

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Liebenwalde lädt Sie recht herzlich zur Genossenschaftsversammlung

 

am Donnerstag, den 21.03.2024, um 18.00 Uhr

 

in die „Mühlenseeschänke“, Seepromenade 27, 16559 Liebenwalde, ein.


Tagesordnung:

1.    Eröffnung und Begrüßung / Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
2.    Feststellung der Anwesenheit
3.    Bericht des Vorstandes 2023/24
4.    Bericht der Kassenführerin 2022/23 und 2023/24
5.    Bericht des Kassenprüfers 2022/23 und 2023/24
6.    Fragen zu den Berichten
7.    Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2022/23
8.    Beschluss des Haushaltsplanes 2024/25
9.    Wahl der Kassenprüfer
10.  Sonstiges


Bei Vertretungen sind aktuelle Vollmachten vorzulegen.
Jagdgenossen können nur durch Jagdgenossen vertreten werden.


Mit freundlichen Grüßen


Jörn Lehmann
Vorsteher
 


Zweiter Projektaufruf für die LEADER-Region Obere Havel!

Lokale Aktionsgruppe Obere Havel e.V.

 

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Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Obere Havel e.V. hat am 05.01.2024 die zweite Auswahlrunde für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER gestartet. Möchten Sie ein Projekt in unserer LEADER-Region Obere Havel verwirklichen, wenden Sie sich gern an das Regionalmanagement. Unterstützt werden über die Richtlinie Vorhaben von Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Gastronomie und Beherbergung sowie von Kommunen, Verbänden und Vereinen. Ziel der Projektumsetzung ist die Belebung und Entwicklung des ländlichen Raums in Oberhavel.

 

In unserer LEADER-Region können Projekte mit Fördermitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) für Vorhaben zur ländlichen Entwicklung sowie mit Mitteln des Landes Brandenburg unterstützt werden. Zur LEADER-Region Obere Havel gehören das Amt Gransee und Gemeinden, die Städte und Gemeinden Fürstenberg/Havel, Zehdenick, Löwenberger Land, Liebenwalde, Kremmen, Oberkrämer und Mühlenbecker Land sowie von der Stadt Oranienburg die Ortsteile Schmachtenhagen, Zehlendorf und Wensickendorf. Für die zweite Auswahlrunde stehen in der Region 2,0 Mio. EUR zur Verfügung. Weitere Projektaufrufe sind geplant. In Abhängigkeit von Fördergegenstand und Antragsteller liegt der Fördersatz zwischen 45 und 80 Prozent. Die Entscheidung zur Projektauswahl nach den in der RES festgelegten Kriterien trifft die LAG in einer Mitgliederversammlung im Juli 2024.


Ab 05.01.2024 und bis zum Stichtag 29.05.2024 können sich Bürger, Unternehmen, Vereine, Kommunen um die Förderung von Projekten in der LEADER-Region Obere Havel bewerben. Dafür füllen Sie bitte die Projektbeschreibung aus, die Sie auf der Website www.ile-oberhavel. de finden. Für die Bewerbung zur Förderung von Vorhaben nehmen Sie unbedingt rechtzeitig Kontakt mit dem Regionalmanagement auf. Dieses erläutert Ihnen gern die Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Förderung. Frau Schäfer und Frau Dr. Bauer vom Regionalmanagement stehen Ihnen gern telefonisch (03301-601672 und 0162-8581164) und per E-Mail () für eine Beratung und die Qualifizierung der Bewerbungsunterlagen zur Verfügung.

 


Anmeldung der ABC-Schützen

 

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

 

alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig, so besagt es das Brandenburgische Schulgesetz § 37.

 

Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern ebenfalls von der Schule aufgenommen werden.

 

Die Anmeldung der Schulanfänger hat in der Grundschule „Am Weinberg“, Zehdenicker Straße 30B, in Liebenwalde zu erfolgen.

 

Termine hierfür sind der
 

06.02., 07.02., 08.02., 13.02., 14.02. und der 15.02.2024,
jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr – 12:30 Uhr.

 

Mitzubringen sind die Bestätigung über die Teilnahme an der Sprachstandfeststellung (wird in der für Sie zuständigen Kita durchgeführt), der Nachweis über die erfolgten Masernschutzimpfungen und die Geburtsurkunde.


Erziehungsberechtigte, die das alleinige Sorgerecht haben, sollten eine entsprechende Bescheinigung darüber vom Jugendamt vorlegen.

 

Ihr Kind muss bei der Anmeldung nicht anwesend sein, es sei denn es besucht keine Kita (Hauskind), dann bringen Sie es bitte mit!

 

Folgende Formulare können Sie bereits auf der Homepage der Grundschule finden und ausdrucken: Antrag Rückstellung, Antrag Schulwechsel, Masernnachweis, Fotorechte, Sorgerecht Negativ.

 

gez. A. Renné
Schulleiterin

 

Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.

 


 

Wappen   Verkehrssicherungspflicht von Bäumen

an öffentlichen Straßen und Wegen
- Kurzinfo -

 

 

 

 

Worum geht es?
Die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze des Stadtgebietes sind größtenteils mit Baum- und Gehölzbewuchs bestanden. Neben Fahrzeugen unterschiedlicher Art werden diese Verkehrsflächen oft auch von Schulkindern, Fußgängern und Reitern genutzt. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Verkehrssicherheit.
Verkehrssicherheit bedeutet hier, den vorhandenen Baum- und Gehölzbestand in einem ge- fahrlosen Zustand zu halten. Eine Hauptgefahr stellen dabei vor allem abgestorbene Äste im Bereich der Baumkrone dar. Oft sind solche Äste erst bei genauerem Hinsehen sichtbar. Auf- fälliger, aber nicht minder gefährlich, sind kranke oder teilweise bereits abgestorbene Bäume.
Die Stadt ist daher verpflichtet, den Baumbestand in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich mindestens 1 x jährlich entsprechend zu kontrollieren. Darüber hinaus bemüht sich die Stadt, private Baumbesitzer zu informieren, wenn von deren Bäumen eine Verkehrsgefährdung ausgeht.


Was sagen die Vorschriften?
Gemäß § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) obliegt jedem Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht. Er hat für den verkehrssicheren Zustand von Baum- und Gehölzbestand zu sorgen und ist verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern.
Mit den zumeist ebenfalls gefahrvollen Baumsicherungsarbeiten wird häufig ein Fachunter- nehmen beauftragt. Hierdurch ist der Grundstückseigentümer aber nicht automatisch aus der Haftung entlassen. Es ist und bleibt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht seine Aufgabe, das Unternehmen sorgfältig auszuwählen, anzuweisen und zu überwachen. Verletzt er diese Pflicht, haftet er weiter unmittelbar neben dem Fachunternehmen.
Der Grundstückseigentümer hat auch darauf zu achten, dass er nicht erst auf bereits erkannte Gefahrenquellen (z.B. morsche Äste) reagiert, sondern bereits im Vorfeld zu überprüfen hat, ob überhaupt derartige Gefahrenquellen existieren. Als Gefahrenquelle gelten bereits abgestorbene Äste ab 3 cm Durchmesser. Des Weiteren dürfen herabhängende Äste nicht tiefer als 2,50 m über Geh- und Radwegen hängen.

Wie und was soll, kontrolliert werden?
Zur Kontrolle möglicher Gefahren durch Baumbestand reicht eine fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme 1 x jährlich aus. Dabei soll auf die Gefahr von Windbruch, Umsturz, Krankheitsbefall und das Herabfallen von Ästen kontrolliert werden. Weitergehende Kontrollen sind zunächst nicht erforderlich; erst dann, wenn sich umfangreichere Schäden ergeben oder dieser Verdacht besteht.


Was droht bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht?
Entsprechend dem oben bereits zitierten § 823 Abs. 1 des BGB hat derjenige, der seine Verkehrssicherungspflichten verletzt, dem Verletzten bzw. Geschädigten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Diese beinhaltet den Ersatz beschädigter Gegenstände (Autos etc.) ebenso wie Behandlungskosten und Schmerzensgeld für Schäden an Körper und Gesundheit. Im Falle der Verletzung von Personen kommt zudem noch die Erfüllung des Straftatbestandes der fahrlässigen Körperverletzung hinzu oder beim Tod eines Menschen sogar eine fahr- lässige Tötung in Betracht.
Im Falle der Nichterfüllung der Verkehrssicherungspflichten kann / muss die Gemeinde die erforderlichen Maßnahmen gegebenenfalls im Wege der Ersatzvornahme durchführen. In diesem Fall wird auf Kosten des Grundstückeigentümers eine Fachfirma beauftragt.
 

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir daher um Beachtung.


Für weitergehende Fragen stehen Ihnen Frau Sochert oder Frau Eschbach gerne unter der Telefonnummer 033054 – 80524 oder 80520 zur Verfügung.


Ihr Ordnungsamt
der Stadt Liebenwalde
Marktplatz 20
16559 Liebenwalde

                                                                               Liebenwalde, den 31.01.2024



Auslobung einer Belohnung für Hinweise zur Erlangung von zwei Straftätern

 

Am Mittwoch, den 22.11.2023 kam es gegen 20:00 Uhr zur mutwilligen Zerstörung von 6 Bodenstrahlern und 10 Standleuchten entlang des Rundweges um den Mühlensee in Liebenwalde. Eine Anwohnerin beobachtete die Täter (es handelte sich um zwei Jugendliche), wie sie die Leuchten mittels Hammers zerstörten und sprach diese nachfolgend durch Zuruf an. Anschließend entfernten sich die Täter in Richtung Sportplatz. Die Täter konnten durch die Anwohnerin nicht erkannt werden. Seitens der Verwaltung wurde eine Strafanzeige über die Polizei des Landes Brandenburg gestellt sowie eine vorläufige Kostenschätzung zur Schadenshöhe vorgenommen. Nach ersten Wertungen beträgt diese ca. 15.000,00 Euro. Die Beleuchtung wurde zur Abwehr von Gefahren durch eine Elektrofirma vollständig abgestellt.

In der Vergangenheit wurde die Beleuchtung bereits mehrfach mutwillig zerstört. Teilweise musste vollständiger Ersatz einzelner Leuchten erfolgen.

Zur Ergreifung der Täter wird nun eine Belohnung in Höhe von 1.000,00 Euro ausgelobt.

Sachdienliche Hinweise werden durch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Liebenwalde entgegengenommen.


Jörn Lehmann
Bürgermeister
 

Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.

 


Achtsame Herbsttage

 

Vom 23.10.23 bis zum 26.10.23, konnten die Kinder und Jugendlichen aus der Stadt Liebenwalde ihre Herbstferien mit der Schulsozialarbeiterin Agnieszka Seeger, Praktikantin/Auszubildende der Stadt Liebenwalde Marlen Glasow und Sylvia Zietze in einer entspannten Atmosphäre verbringen. Frau Zietze besitzt einen Abschluss als internationale Fachkraft im Snoezelen und ist Sonderpädagogin mit langjährigen Erfahrungen im Bereich Hypnoenergetik.  
Zu Beginn dieser achtsamen Herbsttage gingen wir zunächst auf die Suche nach „Schätzen", die wir in der direkten Umgebung vielleicht im Strudel des Alltags übersehen hatten. Zunächst dachten wir dabei an Kastanien, Eicheln, Hölzer und bunte Blätter. Nicht wenig erstaunten wir jedoch, als wir auf dem Weg tatsächlich Kreditkarten fanden. Mit offenen Augen und allen Sinnen die Umgebung wahrzunehmen, bedeutet eben, dass wir plötzlich wieder in der Lage sind, Entdeckungen zu machen.
Das Sammeln von Herbstmaterial mündete in ein Abenteuer mit Happy End. Die gestohlenen Kreditkarten waren gesperrt und die Erleichterung der Eigentümerin wurde deutlich sichtbar, als sie uns dafür sogar eine überraschende Geste der Belohnung in den Jugendclub brachte.
Andere Fundstücke der Herbstwanderung versteckten wir am nächsten Tag unter einer Decke, damit jede/r Teilnehmer/in fühlend erraten konnte, welche Schätze sich uns offenbart hatten. Dabei ging es jedoch nicht vorrangig um die Frage: „Was" wir gefunden hatten, sondern vielmehr darum: „Wie" es sich anfühlte, wenn man es nicht sehen konnte.
In unserem neuen SNOEZELEN Raum, den wir auf den beigefügten Bildern beispielhaft zeigen, geht es darum, den überlasteten Sinnen eine Pause zu gönnen und der ständigen Überreizung durch mediale Einflüsse produktiv zu begegnen. Heilsam ist es besonders für Schulkinder, wenn sie ab und zu zur Ruhe kommen dürfen und dadurch wieder lernfähig werden. Neue Informationen aufzunehmen, wird eben erst dann möglich, wenn man alte Eindrücke tatsächlich schon verarbeitet hat. Das wird in einer Zeit, die von Hektik, Stress und täglicher Überforderung geprägt ist, zunehmend schwieriger. Snoezelen ist deshalb ein pädagogischer Ansatz aus Holland, der sich in allen Ländern (beispielsweise an den meisten skandinavischen Schulen) durchgesetzt hat. Dem Begründer, Ad Verheul, ging es in den 70iger Jahren zunächst um eine generelle „Vermenschlichung der Gesellschaft" – insofern alle Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderung, das Grundrecht haben, sich selbst zu spüren.
Sinneseindrücke wie die Wahrnehmung von sanftem Licht, Wärme oder natürlichen Düften wie zum Beispiel Rosen- oder Lavendelduft helfen uns, in die eigene Mitte zu kommen und Ruhe zu finden. Multi – sensorische Umgebungen zu schaffen, lag dem gebürtigen Grafik Designer, Herrn Verheul besonders am Herzen, nachdem er seinen Militärdienst in Deutschland beendet hatte und nach Holland zurückkehrte. An einer Klinik in Hartenberg probierte er sein neues Konzept mit großem Erfolg und gewann später sogar einen Filmpreis für den besten Dokumentarfilm in Cannes, denn so etwas hatte die Welt noch nicht gesehen. Längst hat man in den Schulen weltweit verstanden, dass sich Lernleistungen bei Schülerinnen immens steigern, wenn man ihnen eine ruhige Umgebung nicht nur gönnt, sondern sie explizit räumlich gestaltet.
Im SNOEZELEN Environment können plötzlich wieder aktive Lernsitzungen stattfinden, innere Harmonie bewirkt Harmonie im Außen. Zuhören wird zur intensiven Erfahrung, wenn eigene Bilder aus dem Inneren aufsteigen. Achtsamkeit bedeutet nicht nur, auf sich selbst zu achten, sondern auch andere Menschen wahrzunehmen. Beim gemeinsamen Kochen und gesundem Essen, kommt Herzlichkeit und Geselligkeit in die Gruppe. Beim Basteln und Ausschnitzen von Kürbissen entsteht Freude, die später mithilfe von LED - Lichtern symbolisch den Raum ACHTSAM erhellte. Es ist zumindest keine Überraschung, wenn die Kinder sich mit größter Begeisterung bzw. mit den folgenden Worten an diese besondere Ferienwoche erinnern:
„Ich fand hier alles gut. Ich wünsche mir, dass Sie das SNOEZELEN Projekt nochmal machen.“
„Ich liebe es, dass man im Jugendclub eigentlich immer gerade das machen kann, was man gerade möchte. Außerdem liebe ich es, hier zu kochen und zu essen.“
„Ich fand das SNOEZELEN toll.“
„10 von 10 Punkten.“
Von den Eltern, die und besucht haben, haben wir ein positives Feedback bekommen. 

Wir möchten uns bei der Stadt Liebenwalde sowie dem Landkreis Oberhavel bedanken, dass sie uns bei diesem Projekt großzügig unterstützt haben. Eine Vertiefung dieser Thematik ist für die Zukunft der Kinder und Jugendlichen der Stadt Liebenwalde angedacht.

 

Eindrücke entnehmen Sie diesem Link

 


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Das Amt für Statistik Berlin Brandenburg weist mit Schreiben vom 17.10.2023 auf die Auskunftserteilung zur Bauabgangsstatistik hin.
 

Für den Abbruch von Wohngebäuden sind Eigentümer zur Auskunft verpflichtet.

 

Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer

•    Den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m³ umbauten Raum,
•    Den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
•    Die Nutzungsänderung von Wohnraum

an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).

 

Der Erhebungsbogen ist unter https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet online abrufbar.

 

Bitte beachten Sie auch das Informationsschreiben.
 

Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg

Erhebungsbogen_Bauabgang_Land Brandenburg 

 


Pakt für PflegePressemitteilung

 

Übergabe von Mitteln „Pflege vor Ort“ aus dem Pakt für Pflege an die Stadt Liebenwalde und die Volkssolidarität
Förderung für Seniorenprojekt: Gemeinschaft erleben und gestalten

 

Die Stadt Liebenwalde freut sich, über Fördermittel, die sie im Rahmen des Paktes für Pflege vom Landesamt für Soziales und Versorgung erhält. Mit diesen Mitteln wird die Volkssolidarität im Verbandsbereich OHV-UM, für das Seniorenprojekt in der Begegnungsstätte der Volkssolidarität in Liebenwalde gefördert. 


Die Übergabe des Fördermittelbescheides fand am 20.07.2023 im Rathaus statt, bei der die Vertreterin der Stadt Liebenwalde, Frau Bonk-Matthes, und der Volkssolidarität (Herr Paul Redel als Geschäftsführer des Verbandsbereiches, Frau Martina Erdmann als Koordinatorin der Pflege vor Ort-Projekte im Verbandsbereich) gemeinsam mit der Leiterin der Liebenwalder Begegnungsstätte, Frau Marlies Düsterhaupt, anwesend waren.


Die Volkssolidarität Landesverband Brandenburg e.V., Verbandsbereich Oberhavel-Uckermark, tritt als Durchführende des Projektes „Begegnungsangebote zur Prävention von zunehmender Pflegebedürftigkeit in der Stadt Liebenwalde inkl. Ortsteilen“ auf, um ein unabhängiges und für alle Senior*innen in Liebenwalde offenes Begegnungsangebot zu gestalten. 
Das Projekt hat das Ziel, ältere Menschen in Liebenwalde, unabhängig von Vereinszugehörigkeiten, in ihren Bedürfnissen und Interessen zu unterstützen und gleichzeitig die Gemeinschaft unter den Senior*innen zu stärken. 


Die Fördermittel in Höhe von 13.700 Euro für das Jahr 2023 und geplanten 16.000 € werden es dem Verein in den kommenden Jahren ermöglichen, eine Vielzahl von Aktivitäten und Veranstaltungen zu organisieren, die speziell auf die Bedürfnisse der Senior*innen sowie Angehörigen von Pflegebedürftigen zugeschnitten sind. Maßgeblich dabei ist der geplante Umzug in die neuen Räume im „alten Bahnhof Liebenwalde“, die eine barrierefreie Nutzung gewährleisten.

 

Zu den langfristig geplanten Aktivitäten gehören unter anderem:
 

1.  Beratung und Begegnung: Beratung zum Thema Gesundheit, Pflege und Wohnen im Alter sowie regelmäßige Treffen, auch in Selbsthilfegruppen, bei denen sich die Senior*innen in gemütlicher Atmosphäre austauschen und neue Kontakte knüpfen können.
2.Kulturelle Veranstaltungen: verschiedene Veranstaltungen vor Ort bzw. in den Ortsteilen, aber auch Besuche von anderen kulturellen Ereignissen.
3.Gesundheits- und Bewegungsangebote: Gedächtnistraining, Spiel-, Sport- und Bewegungskurse, Gymnastik, Tanz und Sturzprophylaxe aber auch gemeinsame Spaziergänge, um die Gesundheit und das Wohlbefinden zu fördern.
4.Workshops und Kreativangebote: Kreative Workshops, wie Basteln, Malen, Stricken, Häkeln und Nähen, und gemeinsames Kochen, um die individuellen Talente und Interessen der Senior*innen zu fördern.
5.Ältere Menschen in die digitale Welt begleiten: Unterstützung für „Nicht-Onliner“ bei der Digitalisierung im täglichen Umfeld.
6.Gesundheitstage: in Kooperation mit regionalen Anbietern (Apotheke, Physiotherapien, Sportvereine, etc.).
7.Tagesausflüge und Reisen: Gemeinsame Ausflüge und Reisen zu interessanten Zielen in der Region.

    

Frau Bonk-Matthes betonte die Bedeutung des Projekts und bedankte sich herzlich bei allen Beteiligten für ihr Engagement und ihren Einsatz. Die Fördermittel sollen dazu beitragen, das soziale Miteinander in der Stadt zu stärken und die Lebensqualität der Senior*innen nachhaltig zu verbessern.


Die Volkssolidarität freut sich auf eine erfolgreiche Umsetzung des Projekts und lädt alle interessierten Senior*innen herzlich dazu ein, an den kommenden Veranstaltungen in der Begegnungsstätte teilzunehmen. 


Nähere Informationen zu den geplanten Aktivitäten und Terminen werden rechtzeitig direkt vor Ort in der Begegnungsstätte, aber auch auf der Website der Volkssolidarität, der Stadt Liebenwalde, sowie in den lokalen Medien veröffentlicht.


Für Rückfragen und weitere Informationen stehen Ihnen die folgenden Ansprechpartner zur Verfügung:

 

•  Frau Martina Erdmann, Koordinatorin „Pflege vor Ort“ im Verbandsbereich OHV-UM,  Tel. 01522 491 5219, E-Mail:
Frau Marlies Düsterhaupt, Leiterin der Begegnungsstätte Liebenwalde, Tel. 033054 60336, E-Mail:
Frau Kerstin Bonk-Matthes, Leiterin Hauptamt/Kämmerin der Stadt Liebenwalde, Tel. 033054 80510,  

    

Wir wünschen dem Projekt in der Begegnungsstätte viel Erfolg und eine erfüllte Zeit für alle teilnehmenden Senior*innen.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Jörn Lehmann
Bürgermeister
 

Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.

 


Pressemitteilung

 

Entnahme von Brunnenwasser zum Bewässern von Pflanzen und Befüllen von Pools eingeschränkt

 

Landkreis mahnt erneut sparsamen Wasserverbrauch an

 

Bereits Mitte Juni 2023 hatte der Landkreis Oberhavel an die Bevölkerung appelliert, Wasser sparsam zu verwenden und es aus Oberflächengewässern nur zwischen 21.00 und 06.00 Uhr zu entnehmen. Nun wendet er sich mit gleichem Anliegen auch an alle Nutzerinnen und Nutzer privater Brunnen.


„Die Lage im Wasserhaushalt Oberhavels ist wie in ganz Brandenburg weiterhin angespannt: In den Oberflächengewässern sind fallende Wasserstände und Abflüsse zu verzeichnen. Auch die Grundwasserstände zeigen eine fallende Tendenz“, ist Umweltdezernent Egmont Hamelow alarmiert. „Der wenige Regen, der in einzelnen Regionen gefallen ist, führte leider nicht zu einer Entspannung der Niedrigwasserlage. Die geringen Niederschläge werden von der Vegetation regelrecht aufgesogen und kommen somit nicht den Flüssen und Seen sowie dem Grundwasser zugute. Wir appellieren daher: Verwenden Sie das kostbare Gut Wasser stets mit Bedacht und nur in den vorgegebenen Zeiten!“, so Egmont Hamelow.


Neben der Beschränkung der Entnahme aus Seen und offenen Gewässern sollte nunmehr auch die Entnahme aus Brunnen zur Bewässerung von Gärten und zur Befüllung von Pools nur noch in der Zeit von 18.00 bis 09.00 Uhr erfolgen. Wer zur Mittagszeit bewässert, schädigt die Pflanzen, da selbst kleinste Wassertröpfchen wie ein Brennglas wirken. Außerdem verdunstet der Großteil des Wassers, womit es den Pflanzen nicht in ausreichender Menge zugeführt werden kann. Die untere Wasserbehörde empfiehlt die Bewässerung von Pflanzen in den frühen Morgenstunden. Dann besitzt der Boden eine gewisse Vorfeuchte und die Pflanzen können somit das Wasser optimal aufnehmen und über den Tag nutzen. Abends zu bewässern vergrößert das Risiko von Pflanzenkrankheiten und fördert den Schneckenbefall.


Anzeigepflicht für das Errichten von Brunnen
Die Wasserbehörde weist darauf hin, dass für das Errichten von Brunnen – darunter fallen auch Gartenbrunnen für die Grundstücksbewässerung – grundsätzlich eine Anzeigepflicht gemäß Paragraph 49 Wasserhaushaltsgesetz besteht. Die Anzeige hat schriftlich bei der unteren Wasserbehörde und mindestens vier Wochen vor der geplanten Errichtung zu erfolgen. Wer ohne die erforderliche Anzeige einen Brunnen errichtet oder errichten lässt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen. Zudem muss der Brunnen gegebenenfalls wieder zurückgebaut werden.


Wird Wasser aus dem Trinkwassernetz zur Bewässerung und zum Befüllen von Pools entnommen, dann sollte dies – wegen der Spitzenlasten der Wasserwerke zwischen 17.00 und 21.00 Uhr – wenn möglich erst nach 21.00 Uhr oder besser noch erst in den Morgenstunden erfolgen. Hinweise und Beschränkungen seitens der lokalen Wasserversorger sind zudem grundsätzlich zu beachten.

 

Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.

 


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Familienpat*innen gesucht!           

 

Das Netzwerk Gesunde Kinder Oberhavel ist wieder auf der Suche nach ehrenamtlichen Familienpat*innen im ganzen Landkreis Oberhavel.

 

Hast du Zeit und Lust, Familien ab der Schwangerschaft und bis zum 3. Geburtstag des Kindes zu begleiten? Ihnen nützliches Wissen rund um die Entwicklung des Kindes weiterzugeben?

Möchtest du andere Ehrenamtliche kennenlernen? Mit Ihnen gemeinsame Ausflüge machen (z.B. Theaterbesuch, Bootsfahrt) oder Feste feiern?

Dann melde dich bei uns und wir stellen dir die Aufgaben der Familienpatentätigkeit genauer vor!

Netzwerk Gesunde Kinder Oberhavel  Klinik Gransee  Meseberger Weg 12 – 13  16775 Gransee  Tel.: 0176 4761 5546 oder unter www.netzwerk-gesunde-kinder.de/oberhavel

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Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg

 

Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,


das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.

 

Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.

 

Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer
 den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
 den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
 die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).


Der Erhebungsbogen ist unter: https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet online abrufbar.
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.

 

Mit freundlichen Grüßen
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

 

Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.

Erhebungsbogen_Bauabgang_Land Brandenburg

 


 

Pressemitteilung

 

Landkreis wirbt für Bereitstellung privater Unterkünfte an ukrainische Geflüchtete

Wohnkosten für bedürftige Menschen werden vom Jobcenter Oberhavel oder vom Fachdienst Sozialhilfe übernommen

 

Knapp 2.500 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer haben seit Kriegsbeginn im Februar 2022 in Oberhavel Zuflucht gefunden. Nur rund 300 von ihnen leben aktuell in Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises. Alle anderen sind bei Privatpersonen, Familienangehörigen oder Bekannten untergekommen. Das private Engagement von Bürgerinnen und Bürgern spielt somit eine entscheidende Rolle bei der Unterbringung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen.


„Für dieses tolle Engagement bedanken wir uns noch einmal sehr herzlich“, sagt Johannes Kühl, Fachbereichsleiter für Soziales und Integration. „Die Situation bleibt aufgrund des anhaltenden Krieges in der Ukraine jedoch weiterhin angespannt. Es ist uns wichtig, die gastgebenden Familien zu entlasten, den Geflüchteten bessere Wohnbedingungen zu ermöglichen und zugleich weiteren Menschen, die in Oberhavel Zuflucht suchen, zu helfen. Deshalb rufen wir private Anbieterinnen und Anbieter von Wohnraum dazu auf, ihre Angebote an den Landkreis zu melden. Diese werden dann von der Kreisverwaltung an die Wohnungssuchenden weitergeleitet.“


Gesucht werden insbesondere abgeschlossene Wohnungen, Ferienhäuser und Bungalows. So soll sichergestellt werden, dass die Unterbringung nicht nur kurzfristig erfolgen kann. „Selbstverständlich haben Vermieterinnen und Vermieter dabei einen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für die Unterkunft“, informiert Kühl.


Parallel arbeitet die Kreisverwaltung selbst daran, weitere Unterkünfte für Geflüchtete bereitzustellen. Unter anderem ist eine Erweiterung der Gemeinschaftsunterkunft in der Dr. Heinrich-Byk-Straße in Oranienburg geplant. Weil dafür Baumaßnahmen notwendig sind, wird die Umsetzung jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

Kosten der Unterkunft abrechnen
Für Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) beziehen, werden die Kosten der Unterkunft – dazu zählen zum Beispiel die Miete und die Heizkosten – in angemessenem Umfang vom Jobcenter Oberhavel übernommen. Für die Auszahlung der Kosten für die Unterkunft an alle, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) beziehen, ist in Oberhavel der Fachdienst Sozialhilfe zuständig.


Für Vermieterinnen und Vermieter besteht die Möglichkeit, eine Bestätigung der Wohnkostenübernahme zu erhalten. Dabei ist es wichtig, eine schriftliche Vereinbarung oder ein Wohnraumangebot vorzulegen. Dabei soll auch die Anzahl der Personen, für die das Wohnraumangebot bereitsteht, übermittelt werden.


Die Unterlagen können per E-Mail an die jeweils zuständige Stelle – also das Jobcenter Oberhavel oder den Fachdienst Sozialhilfe – gesandt werden. Auf Wunsch können der Vermieterin oder dem Vermieter die Kosten auch direkt vom Landkreis überwiesen werden.


E-Mail an das Jobcenter:
E-Mail an den Fachdienst Sozialhilfe:

 

Besitzer oder Vermieter von Wohnungen und Ferienhäusern können sich an die Telefonhotline unter 03301 601-4800 wenden oder an das zentrale E-Mail-Postfach schreiben.


Für Geflüchtete ist es wichtig, vor Abschluss eines konkreten Mietvertrages eine Zusicherung zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung vom Landkreis einzuholen.

 

Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.

 


 

Hilfe für die Ukraine: Oberhavel richtet Soforthilfefonds zur Unterstützung von Geflüchteten ein

 
Landkreis bereitet sich auf die Aufnahme von Geflüchteten aus dem Kriegsgebiet vor / Private Hilfsinitiativen sind aufgerufen, sich zu melden
 

Nachdem am vergangenen Donnerstag, dem 24.02.2022, Russland einen Angriffskrieg auf die Ukraine begonnen hat, flüchten hunderttausende Menschen zum Schutz ihres eigenen Lebens und das ihrer Familien aus ihrer Heimat. Deshalb bereitet sich der Landkreis Oberhavel schon jetzt auf eine mögliche Flüchtlingswelle vor.


„Wohl die Wenigsten von uns konnten sich vorstellen, dass wir hier, im Herzen Europas, noch einmal einen Krieg erleben müssen. Die Bilder, die uns nun täglich aus der Ukraine erreichen, sind unerträglich – nicht nur für denjenigen von uns, die Freunde oder Angehörige in dem Land wissen“, sagt der amtierende Landrat Egmont Hamelow. „Wo wir die Menschen aus der Ukraine unterstützen können, werden wir das selbstverständlich auch in Oberhavel tun. So bereiten wiruns bereits jetzt auf die mögliche Unterbringung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen vor. Unser Landkreis wird hier – wie schon 2015 – Verantwortung übernehmen und alles dafür tun, um hilfebedürftigen Menschen eine sichere Unterbringung zu ermöglichen.“


Der Landkreis Oberhavel kann selbst kurzfristig in vorhandenen Unterkünften bis zu 200 Menschen unterbringen. „Hierfür können wir Unterkünfte in der Dr.-Heinrich-Byk-Straße in Oranienburg herrichten. Ebenso prüfen wir mögliche zusätzliche Kapazitäten in den Wohnheimen unserer Oberstufenzentren“, so Hamelow, der am Montagmittag ebenso die Bürgermeisterin, die Bürgermeister und den Amtsdirektor der Städte und Gemeinden in einer Videokonferenz gebeten hat, weitere Möglichkeiten abzuwägen, Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich prüft auch der Landkreis weitere Angebote. „Wir bedanken uns außerdem für Hilfsangebote – beispielsweise von der Johanniter Unfallhilfe e.V. – die uns schon jetzt erreicht haben. Private Anbieter, die Möglichkeiten zur Unterbringung Geflüchteter sehen, können sich an den Landkreis wenden, der die Angebote bei Bedarf koordiniert“, so Hamelow.

 

Sozialdezernent Matthias Kahl hat hierfür ein Koordinierungsteam eingesetzt, das die Hilfsangebote aus dem gesamten Landkreis bündelt und in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden die Unterbringung und Versorgung der ukrainischen Flüchtlinge organisiert.


Hilfsangebote und Nachfragen können an die folgende E-Mail-Adresse oder telefonisch gerichtet werden an:
E-Mail:
Telefon: 03301 601-4800

 

Daneben bereitet der Landkreis kurzfristig die Einrichtung eines Soforthilfefonds von bis zu 250.000 Euro zur Unterstützung von Geflüchteten vor, den die Kreisverwaltung dem Kreistag in seiner Sitzung am 09.03.2022 zum Beschluss vorschlagen wird. Der Soforthilfefonds soll dazu dienen, für die in Not geratenen Menschen kurzfristig Essen, Hygieneartikel und privaten Anbietern von Wohnraum pauschal die Betriebskosten für ihre Hilfsangebote erstatten zu können. Die genauen Modalitäten werden aktuell erarbeitet. Nach dem Kreistagsbeschluss werden wir gesondert zum Prozedere der Umsetzung informieren.


Der amtierende Landrat Egmont Hamelow wird noch in dieser Woche den Kontakt zu Oberhavels polnischen Partnerlandkreisen Biala Podlaska und Siedlce suchen, um sich ein Bild der Lage dort vor Ort zu machen und Hilfe bei der Bewältigung der Flüchtlingswellen speziell in unseren Partnerlandkreisen anzubieten.


Noch ist unklar, wie viele Flüchtlinge nach Brandenburg beziehungsweise nach Oberhavel kommen werden. Das Land Brandenburg rechnet derzeit mit 10.000 Menschen, die Obhut benötigen. Wie viele davon tatsächlich in Oberhavel Schutz suchen, ist derzeit nicht absehbar. Ukrainerinnen und Ukrainer können nach dem Schengen-Abkommen ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich für mindestens 90 Tage hier aufhalten.


Derzeit wird über ein europaweites Aufnahmeprogramm diskutiert, das Flüchtlingen aus der Ukraine nach den gleichen Regelungen ein vorübergehender Schutz für bis zu drei Jahre ermöglicht wird.

 

Spenden für vom Ukraine-Krieg Betroffene
Wer hilfsbedürftige Menschen in der Krisenregion unterstützen möchte, kann dies unter anderem über die „Aktion Deutschland hilft“ tun, einem Bündnis deutscher Hilfsorganisationen. Das Bündnis ruft zu Spenden für die Betroffenen des Krieges auf.

 

Stichwort: Nothilfe Ukraine
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
BIC: BFSWDE33XXX

 
 

 


 

Mitteilung über Mobilen Bürgerservice

 

Der Mobile Bürgerservice ist ein weiterer Baustein unserer bürgernahen und dienstleistungsorientierten Stadtverwaltung.

Zielgruppe sind nicht nur unsere älteren Einwohner, sondern vielmehr alle Bürger in den Ortsteilen, deren Mobilität eingeschränkt ist bzw. denen das Aufsuchen der Stadtverwaltung, Marktplatz 20 in 16559 Liebenwalde Schwierigkeiten bereitet.

Terminabstimmung erfolgt flexibel nach spezifischen Bedürfnissen in den unten angegebenen Standorten sowie in begründeten Ausnahmen auch als Hausbesuche.

Dabei wird das gesamte Leistungsspektrum des Einwohnermeldeamtes angeboten.

 


 

Infoblatt des Landkreises Oberhavel zur Grünschnittentsorgung

 

Infoblatt: Wie entsorge ich Gartenabfälle richtig!