Aktuelles

Sehr geehrte Damen und Herren,
 

ich möchte Sie darüber informieren, dass das Gewerbeamt im Zeitraum vom 10.08.2026 bis zum 23.08.2026 nicht besetzt ist. Benötigte Anträge können der städtischen Homepage unter dem Reiter: Service > Formulare entnommen werden. Ich bitte um entsprechende Kenntnisnahme und Berücksichtigung.
 


 

 Leuchturm 

Katastrophenschutz-Leuchtturm / ehrenamtliche Helfer gesucht

 

Sehr geehrter Bürgerinnen und Bürger,
 

trotz einer sicheren und dauerhaften Stromversorgung in Deutschland kann im internationalen Vergleich ein langanhaltender, großflächiger Stromausfall nicht in Gänze ausgeschlossen werden. Dies kann sowohl durch Extremwetter, technisches oder menschliches Versagen oder auch Sabotage verursacht werden. Aus diesem Grunde wurden und werden im Land Brandenburg flächendeckend sogenannte Katastrophenschutz-Leuchttürme errichtet. Hierbei handelt es sich um Standorte die durch eine Netzersatzanlage temporär mit Strom versorgt werden. Für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Liebenwalde wurde die Weinberghalle in der Zehdenicker Straße 30 als Leuchtturm festgelegt. Da der Betrieb nicht allein durch die Stadtverwaltung geleistet werden kann, ist die Kommune maßgeblich auf ehrenamtliche Kräfte angewiesen. So sind es im Ernstfall genau diese Ehrenamtlichen, die die Hilfesuchenden an den Leuchttürmen als erste Ansprechpartner in Empfang nehmen, sowie gegebenenfalls Erste Hilfe leisten. Wir bitten daher Bürgerinnen und Bürger, die sich im Katastrophenschutz engagieren möchten, sich telefonisch bei Herrn Claus (SGL Ordnungsamt) – 033054/805-18 bzw. per E-Mail an zu melden. Für Ihr Engagement möchte ich mich bereits jetzt in aller Form bedanken.

 

 

Mit freundlichen Grüßen
 

J. Lehmann
Bürgermeister
 

 


 

 STRABAG 

Anliegerinformation Erneuerung Liebenthaler Straße, Hammer
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 

im Auftrag der Stadt Liebenwalde führen wir die Bauarbeiten für das oben genannte Bauvorhaben durch. Am 20.07.2026 werden wir mit der Einrichtung und den
Straßenbauarbeiten im 02. BA beginnen. Die Fertigstellung ist bis voraussichtlich 21.08.2026 geplant.
 

02. BA: ab Poststraße bis hinter der Einmündung „Am Kuhpanzsee“
 

Während dieser Zeit ist die STRABAG AG im Rahmen der Baumaßnahme auch für die Sicherstellung der Abfallentsorgung der durch die Baumaßnahme beeinträchtigten Straßen verantwortlich.
 

Wir bitten Sie daher Ihre Mülltonnen mit Namen, Straße und Hausnummer wetterfest zu beschriften und einen Tag VOR der Entsorgung morgens vor ihr Grundstück zu
stellen.


Während der Straßenbauarbeiten ist der jeweilige Baubereich grundsätzlich für den Verkehr gesperrt.
Die Befahrung des Baustellenbereiches, wird in vorheriger Absprache mit dem Polier, in der Zeit vom Feierabend (ab ca. 17:30 Uhr) bis zur Wiederaufnahme der Bautätigkeit am nächsten Arbeitstag (ca. 7:00 Uhr) geduldet. Das Befahren erfolgt nur auf eigene Gefahr und unter der notwendigen Vorsicht.
 

Parken ist generell nicht möglich.
 

Die Begehung des Baubereiches hat mit Vorsicht zu erfolgen.
 

Sonderregelungen sind jeweils direkt mit dem Baubetrieb (Polier / Vorarbeiter vor Ort) abzusprechen. Der Baubetrieb wird sich bemühen, derartige Wünsche möglichst zu berücksichtigen, sofern sie den Bauablauf nicht behindern oder verzögern. Aus der Zustimmung für eine Sonderregelung entsteht kein Rechtsanspruch.
 

Die Verkehrsführung entnehmen Sie bitte den beiliegenden Verkehrsplänen.
Wir informieren sie zeitnah über Neuigkeiten im Bauablauf.
 

Bei Fragen oder Problemen (z.B. Lieferung von Möbeln, etc.) wenden Sie sich bitte an den zuständigen Polier: Herr Müller (0160 / 364 2417).
 

Wir sind bemüht, die für Sie auftretenden Behinderungen so gering wie möglich zu halten
und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit.
 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
 

STRABAG AG
Direktion Nord-Ost
Bereich Brandenburg Ost
Gruppe Birkenwerder

 

Weitere Informationen sind unter diesen Links online verfügbar.

STRABAG AG


Straßenbaumaßnahmen im Ortsteil Hammer

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
 

aufgrund der derzeitigen Straßenbaumaßnahmen im Ortsteil Hammer kommt es zu Beeinträchtigungen im öffentlichen Personennahverkehr. Im Zeitraum vom 20.07.2026 bis 23.08.2026 werden die Buslinien 803 und 831 an der Haltestelle Bahnhofstraße im Ortsteil Liebenwalde enden. Für die Ortsteile Hammer und Liebenthal wird eine RufBus-Verbindung angeboten. Benötigte Fahrten müssen mindestens 90 Minuten vor dem gewünschtem Fahrtantritt unter der Rufnummer 03306-2307 gebucht werden.
 

 


 TAV 

 

Auf Grund von Straßenbaumaßnahmen ist der TAV Liebenwalde in der Zeit vom 13.07.2026 – 31.07.2026 nur telefonisch erreichbar.
 

Wir bitten um Ihr Verständnis!
 


Vollsperrung der L21

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
 

der Landesbetrieb für Straßenwesen des Landes Brandenburg hat die Liebenwalder Stadtverwaltung kurzfristig informiert, dass es vom 13.07.2026 bis zum 31.07.2026 zu einer Vollsperrung der L21 Abs. 110 OA Liebenwalde-Kreuzbruch kommen wird. Begründet wird diese Vollsperrung mit der geplanten Straßenbaumaßnahme der Firma Matthäi Bauunternehmen Berlin Brandenburg GmbH & Co.KG. Der angrenzende Fahrradweg ist von der geplanten Vollsperrung nicht betroffen. Die Umleitung des fließenden Verkehrs soll über die Ortschaften Zerpenschleuse, Klosterfelde, Wandlitz erfolgen. Der Sperrbereich beginnt bei der Verkehrsinsel in der Berliner Straße (Höhe Sandberge) und endet bei der Brücke in der Berliner Chaussee vor dem Ortseingang Kreuzbruch. Ich bitte um entsprechende Kenntnisnahme und Berücksichtigung.
 

Mit freundlichen Grüßen
J. Lehmann
Bürgermeister

 

 L21 

 


Bild1Sommerferienspaß im Jugendklub

jeweils von 12-18 Uhr

 

1.+ 2. Ferientag (09.07. und 10.07.2026)

                 
Donnerstag
Spiel und Spaß im Jugendklub 
Freitag
Spiel und Spaß im Jugendklub 


1. Ferienwoche (13.07. bis 17.07.2026)
 

Montag
Kreativtag
Dienstag

Fahrradtour in die Eisdiele nach Zerpenschleuse (mit vorheriger Anmeldung)
Mittwoch
Spiel, Spaß und gemeinsames Kochen    
Donnerstag
Töpfern und Modellieren 
Freitag
Spiel, Spaß und gemeinsames Kochen
 

5. Ferienwoche (03.08. bis 07.08.2026)
 

Montag
Spiel, Spaß und gemeinsames Kochen
Dienstag
Kreativtag
Mittwoch
Spiel, Spaß und Waffelbäckerei
Donnerstag 
Fahrradtour ins Waldbad nach Zehdenick (mit vorheriger Anmeldung)
Freitag
Spiel, Spaß und selbstgestaltete Eisbecherkreationen


6. Ferienwoche (10.08. bis 14.08.2026)
 

Montag
Töpferspaß
Dienstag
Tischtennisturnier 
Mittwoch
Kinozeit mit Popcorn
Donnerstag
Kreativtag 
Freitag
Modellbau

 

Weitere Informationen sind unter diesen Links online verfügbar.

Ferienprogramm

 


 Plakat Mähroboter 2026 


STRABAG 

Anliegerinformation Liebenthaler Straße, Hammer 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,  
sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner, 
 

hiermit informieren wir Sie, dass im Zeitraum vom:  22.06. - 26.06.2026 
 

der Asphalteinbau im Baufeld Liebenthaler Straße/ Anschluss Eberswalder Straße/ Anschluss Poststraße stattfindet. 
 

Eine Befahrung und Begehung der Baustelle ist in diesem Zeitraum ausdrücklich untersagt! 
 

Bitte beachten sie ausdrücklich, dass nach dem Asphalttragschichteinbau vom 22.06. – 23.06.2026 Haftkleber aufgetragen wird. Bitte die Fahrbahn unter keinen 
Umständen betreten oder befahren! 


Ihre Fahrzeuge sind außerhalb der Baustelle zu parken bzw. abzustellen. Wir bitten sie um Ihr Verständnis. 
 

Während des o.g. Zeitraums ist die STRABAG AG für die Sicherstellung der Abfallentsorgung der durch die Baumaßnahme beeinträchtigten Straßen verantwortlich. 
Wir bitten Sie daher, ihre Mülltonnen mit Namen, Straße und Hausnummer wetterfest zu beschriften und am Entsorgungstag bis um 05:00 Uhr vor ihr Grundstück zu stellen. 
 

Wir sind bemüht, die für sie auftretenden Behinderungen so gering wie möglich zu halten. 
 

Auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

Weitere Informationen sind unter diesen Links online verfügbar.

Stadt Liebenwalde | FJWC-Hammer, Liebenwalde - Deckenerneuerung Liebenthaler Str. Hammer


Mit Beginn des neuen Schuljahres ändern sich die Fahrzeit der Buslinie 805 (Oranienburg <–> Liebenwalde)

 Präsentation Fahrplankonferenz 2026_Seite_12

 

Weitere Informationen sind unter diesen Links online verfügbar.

Fahrzeit der Buslinie 805 (Oranienburg <–> Liebenwalde)


Lokale Aktionsgruppe Obere Havel e.V. startet den siebten Projektaufruf für die LEADER-Region

 Bild1 

 

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Obere Havel e.V. startete die siebte und voraussichtlich letzte Auswahlrunde für die Förderung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER. Über die Richtlinie können Vorhaben von Unternehmen aus Handwerk, Gewerbe, Dienstleistungen, Gastronomie und Beherbergung sowie von Kommunen, Verbänden und Vereinen unterstützt werden. Ziel der Projektumsetzung ist die Belebung und Entwicklung des ländlichen Raumes in Oberhavel.
 

Projekte in unserer LEADER-Region können mit Fördermitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) sowie mit Mitteln des Landes Brandenburg unterstützt werden. Zur LEADER-Region Obere Havel gehören das Amt Gransee und Gemeinden, die Städte und Gemeinden Fürstenberg/Havel, Zehdenick, Löwenberger Land, Liebenwalde, Kremmen, Oberkrämer und Mühlenbecker Land sowie von der Stadt Oranienburg die Ortsteile Schmachtenhagen, Zehlendorf und Wensickendorf. Für die siebte Auswahlrunde steht in der Region 2,83 Mio. EUR zur Verfügung. Gegebenfalls ist ein weiterer Projektaufruf mit Restmitteln geplant. In Abhängigkeit von Fördergegenstand und Antragsteller liegt der Fördersatz zwischen 45 und 90 Prozent. Die Entscheidung zur Projektauswahl nach den in der Regionalen Entwicklungsstrategie festgelegten Kriterien trifft die LAG in einer Mitgliederversammlung im November 2026.
Ab 01.06.2026 und bis zum Stichtag 20.10.2026 können sich Bürger, Unternehmen, Vereine, Kommunen um die Förderung von Projekten in der LEADER-Region Obere Havel bewerben. Für eine Bewerbung füllen Sie bitte die Projektbeschreibung aus, die Sie auf der Website www.ile-oberhavel.de finden. Frau Schäfer und Frau Dr. Bauer vom Regionalmanagement stehen Ihnen gern telefonisch (03301-601672 und 0162-8581164) und per E-Mail () für eine Beratung und die Qualifizierung der Bewerbungsunterlagen zur Verfügung.

 


3. Aufruf Regionalbudget
 

Die LAG Obere Havel e.V. startete am 01.06.2026 die dritte Auswahlrunde für Kleinprojekte von Aktiven und Engagierten lokaler Initiativen (Regionalbudget) mit einem finanziellen Budget von 60.000 Euro. Interessenten reichen ihre Projekte bis zum 31.08.2026 ein.
Unterstützt werden das Engagement und die Zusammenarbeit von Akteuren in den Orten der LEADER-Region für Projekte, die dem Gemeinwohl dienen und zum besseren Miteinander im Ort beitragen. Voraussetzungen für eine Förderung über das Regionalbudget sind neben ggf. notwendigen Genehmigungen und dem Vorhandensein des Eigenanteils vor allem das Engagement und die aktive Mitgestaltung der Menschen, die das Vorhaben umsetzen wollen.
Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt (siehe RES Kap. 6.2.3, S. 60), bewertet die LAG die Projekte nach folgenden fünf Kriterien:
 

  • Das Projekt nutzt der dörflichen Gemeinschaft und leistet einen Beitrag zur lokalen Entwicklung.

  • Kinder/Jugendliche beteiligen sich aktiv an der Umsetzung des Projektes.

  • Die Zusammenarbeit im Dorf wird verbessert.

  • Das Projekt bereichert das kulturelle Leben im Ort.

  • Das Projekt leistet einen Beitrag zum Umweltschutz.
     

Antragsteller können gemeinnützige Vereine, Kirchen und Kommunen sein. Es können Projekte mit einem Investitionsvolumen von 3.000 bis 10.000 Euro eingereicht werden. Die Förderung beträgt 80%.
Antragstellung und Abwicklung erfolgen über die LAG Obere Havel e.V. Voraussichtlich im September 2026 wird die LAG die Vorhaben anhand der Projektauswahlkriterien bewerten und
damit über die Aufnahme der Kleinprojekte in den zweiten Aktionsplan für das Jahr 2026 entscheiden.
Sollte das bereitgestellte Budget überzeichnet sein, werden die Projekte mit gleicher Punktzahl aufsteigend nach der jeweiligen Investitionssumme berücksichtigt, bis das Budget ausgeschöpft ist.
Frau Schäfer und Frau Dr. Bauer vom Regionalmanagement stehen Ihnen gern telefonisch (03301-601672 und 0162-8581164) und per E-Mail () für eine Beratung und die Qualifizierung der Bewerbungsunterlagen zur Verfügung.
 

    

 


Bekanntmachung 

über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung 


(gemäß § 13 des Bodenschätzungsgesetzes) 
 

Die Ergebnisse der durchgeführten Nachschätzung in der Gemeinde Liebenwalde; Gemarkungen Liebenwalde (3672); Liebenwalde 4 (3637); Liebenwalde 5 (3638); Liebenwalde 6 (3639); Liebenwalde 7 (3652); Liebenwalde 8 (3659); Liebenwalde 9 (3660); Liebenwalde 10 (3661); Liebenwalde 11 (3662); Liebenwalde 12 (3663); Liebenwalde 13 (3664) 

werden in der Zeit vom 29.06.2026 bis 28.07.2026  in den Diensträumen des 


Finanzamts Oranienburg, Heinrich-Grüber-Platz 3, 16515 Oranienburg, Zimmer Nr. 408 

nach persönlicher Terminvereinbarung, per Email  
oder Tel. 03301 / 857 7013 
 

während der Sprechstunden:  Montag, Donnerstag und Freitag08 Uhr bis 12 Uhr 
 Dienstag08 Uhr bis 12 Uhr 
 

und 

14 Uhr bis 18 Uhr 

offengelegt. 

Mittwochs ist das Finanzamt geschlossen. 

Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätzungsbücher für Ackerland und Grünland, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Ergebnisse der Nachschätzung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben. 
 

Rechtbehelfsbelehrung 


Gegen die Ergebnisse der Nachschätzung können die Eigentümer der betreffenden Grundstücke 
(Flächen) Einspruch einlegen. 

Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. 

Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit dem Ablauf des Tages, bis zu dem die Ergebnisse offengelegt sind. 

Der letzte Tag zur Einlegung des Einspruchs ist demnach der 28.08.2026

Bei Einlegung des Einspruchs soll die Entscheidung bezeichnet werden, gegen die sich der Einspruch richtet. Es soll angegeben werden, inwieweit die Entscheidung angefochten und ihre Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden. 

Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Einspruchs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt ist. 

Oranienburg, 02.06.2026 

gez. Krebs 
Vorsitzender des 
Schätzungsausschuss 


Aktualisierung der Anliegerinformation – Stand 17.04.2026
 

Baubeginn des Geh-/Radweges zwischen B 167 Eberswalder Straße bis zur Einmündung Liebenthaler Straße in Hammer
 

Gegenwärtig erfolgt die Sanierung der Liebenthaler Straße.
 

Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme ist auch der Lückenschluss des Geh-/Radweges vom Ausbauende an der Eberswalder bis zur Einmündung an der Liebenthaler Straße.
 

Ich möchte Sie darüber informieren, dass mit diesen Bauarbeiten begonnen wird.
 

Baubeginn: ab 22.04.2026
 

Die Bauarbeiten finden im Seitenraum der Eberswalder Straße statt.
 

Die Eberswalder Straße bleibt passierbar. Gleiches gilt für die Erreichbarkeit der Grundstücke in diesem Baubereich
 

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Polier der bauausführenden Firma: Herr Schulz
 

Das Baubüro befindet sich auf dem Grundstück Liebenthaler Straße 3 in Hammer (hinter dem Block).

 


Information zur Baumaßnahme Liebenthaler Straße in Hammer

 

Die Stadt Liebenwalde hat die Sanierungsarbeiten der Liebenthaler Straße sowie den Lückenschluss des Geh-/Radweges an der Eberswalder Straße bis zur Einmündung an der Liebenthaler Straße im Ortsteil Hammer zur Bauausführung vorbereitet.

 

Die Arbeiten werden durch die Firma Strabag AG – Niederlassung Birkenwerder ausgeführt. 
 

Der Zeitraum der Baumaßnahme erstreckt sich vom 07.04.2026 bis 20.11.2026.
 

  • 01.BA – Einmündung Liebenthaler Straße / Eberswalder Straße – ca. Liebenthaler Straße 14 (Höhe Friedhof)    
    voraussichtliche Bauzeit: 07.04.2026-05.06.2026

     

  • 02.BA – Liebenthaler Straße 14 (Höhe Friedhof) – ca.  Einmündung Am Kuhpanzsee
    voraussichtliche Bauzeit: 13.07.2026-04.09.2026

     

  • 03.BA – Lückenschluss des Geh-/Radweges Eberswalder Straße 1c – Einmündung Siedlung
    voraussichtliche Bauzeit: 18.05.2026-17.07.2026
     

Am 30.03.2026 werden wir mit der Einrichtung und den Straßenbauarbeiten im 01.BA beginnen.
 

Während dieser Zeit ist die STRABAG AG im Rahmen der Baumaßnahme auch für die Sicherstellung der Abfallentsorgung der durch die Baumaßnahme beeinträchtigten Straßen verantwortlich.

 

Wir bitten Sie daher, Ihre Mülltonnen mit Namen, Straße und Hausnummer wetterfest zu beschriften und am Entsorgungstag bis um 06:00 Uhr vor Ihr Grundstück zu stellen.
 

Des Weiteren entfällt der Ein-/Ausstieg an der Bushaltestelle Liebenthaler Straße in Höhe Hausnummer 1B. Die Bushaltestelle wird auf gleicher Höhe an der Eberswalder Straße eingerichtet.

 

Während der Straßenbauarbeiten ist der jeweilige Baubereich grundsätzlich für den Verkehr gesperrt. Die Befahrung des Baustellenbereiches wird in Absprache mit dem Polier in der Zeit vom Feierabend (ab ca. 17.30 Uhr) bis zur Wiederaufnahme der Bautätigkeit am nächsten Arbeitstag (ca. 7.00 Uhr) und dann nur auf eigene Gefahr und unter der notwendigen Vorsicht geduldet. Parken ist generell nicht möglich. Auch die Begehung des Baubereiches hat mit der für eine Baustelle notwendigen Vorsicht zu erfolgen. Sonderregelungen sind jeweils direkt mit dem Baubetrieb (Polier / Vorarbeiter vor Ort) abzusprechen. Der Baubetrieb wird sich bemühen, derartige Wünsche möglichst zu berücksichtigen, sofern sie den Bauablauf nicht behindern oder verzögern. Aus der Zustimmung für eine Sonderregelung entsteht kein Rechtsanspruch.

 

Die Verkehrsführung entnehmen Sie bitte den beiliegenden Verkehrsplänen.
 

Wir informieren sie zeitnah über Neuigkeiten im Bauablauf.

 

Wir sind bemüht, die für Sie auftretenden Behinderungen so gering wie möglich zu halten und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Bei Fragen oder Problemen (z. B. Lieferung von Möbeln, etc.) wenden Sie sich bitte an den zuständigen Polier: Herr Schulz (0160/364 2590). 
 


 

Weitere Informationen sind unter diesen Links online verfügbar.

Liebenwalde OT Hammer, Liebenthaler Straße Umleitung

Liebenwalde OT Hammer, Liebenthaler Straße VSA 1

Liebenwalde OT Hammer, Liebenthaler Straße VSA 2

 


 

 

 1

 2

3

4

 

Fördermaßnahme:

Erneuerung der Steganlage „Marina Liebenwalde“ in Liebenwalde, Berliner Straße 45a.

 

Förderhöhe: 

496.665,00 Euro

 

Diese Vorhaben wird im Rahmen des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland für die Förderperiode 2023 bis 2027 – Intervention EL-0703 (LEADER) finanziert. Das Vorhaben wird mit ELER-Mitteln finanziert. Kofinanziert von der Europäischen Union.

 

Durchführungszeitraum: 

22.08.2024 bis 31.12.2026
 

 


Gebührenpflichtige Anzeige der Haltung eines Hundes

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

laut der derzeitigen gültigen Fassung der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales – GebOMIK wurden die Kommunen verpflichtet, für die Anzeige einer Hundehaltung eine Gebühr zu erheben. Gemäß der Tarifstelle 8.4.1 der Gebührenordnung (GebOMIK) soll sich der Gebührenrahmen zwischen 15,00 € und 300,00 € bewegen. Seitens der Liebenwalder Stadtverwaltung wurde sich für die Erhebung der Mindestgebühr in Höhe von 15,00 € entschieden. Die Gebührenerhebung wird rückwirkend ab dem 01.01.2026 erfolgen.
 


statistik berlin brandenburg

Statistik der Bautätigkeit im Hochbau im Land Brandenburg
hier: Auskunftserteilung zur Bauabgangsstatistik
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 

die Bautätigkeitsstatistiken liefern Ergebnisse über Struktur, Umfang und Entwicklung der Bautätigkeit und sind die Grundlage für die Wohnungsbestands- und Wohngebäudefortschreibung je Gemeinde. Die Qualität der Fortschreibungsergebnisse wird entscheidend von den einfließenden Basisdaten, den Baufertigstellungen und den Bauabgängen, bestimmt.
 

Rechtsgrundlage ist das Hochbaustatistikgesetz (HBauStatG) in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG). Für die Bauabgangsstatistik werden die Angaben zu § 3 Abs. 4 HBauStatG erhoben. Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 6 HBauStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Gemäß § 6 Abs. 2 HBauStatG sind neben den Bauaufsichtsbehörden auch die Bauherren und die mit der Baubetreuung Beauftragten sowie die Gemeinden und Gemeindeverbände auskunftspflichtig.


Die Statistiken sind Grundlage für wichtige Entscheidungen der Gemeinden, z. B. für die Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Um sicher zu stellen, dass jeglicher Abgang von Wohngebäuden und Wohnungen in der Berechnung der Bestandsfortschreibung berücksichtigt wird, ist die Einbeziehung der Eigentümerinnen und Eigentümer und der amtsfreien Gemeinden, Ämter und kreisfreien Städte unumgänglich.


Aus diesem Grund bitten wir Sie, für Ihren Verantwortungsbereich die folgenden Punkte zu veranlassen:
 

1. Meldungen der aus dem Verwaltungsvollzug bekannt gewordenen Bauabgänge von
 

  • Gebäuden bzw. Gebäudeteilen mit Wohnraum, die abgebrochen oder durch Schadensfälle der Nutzung entzogen worden sind, wenn hierfür kein Neu- oder Wiederaufbau durchgeführt wird

  • Wohnungen die einer dauerhaft genehmigungspflichtigen Zweckentfremdung unterliegen sind an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) weiterzuleiten.
     

2. Information der Bauherrinnen/Bauherren und Eigentümerinnen/Eigentümer,
 

  • dass der Bauabgang zu melden ist.
     

Wir empfehlen Ihnen, das beiliegende Informationsblatt zur Bauabgangsstatistik Ihren Bürgerinnen und Bürgern in geeigneter Form (z. B. Amtsblatt, Aushang, Internet) zur Kenntnis zu geben.
 

Die Bauherrinnen/Bauherren und Eigentümerinnen/Eigentümer
 

 

  • melden den Abgang von Wohngebäuden bis 1.000 m³ umbauten Raum direkt an das AfS Berlin-Brandenburg

  • zeigen alle Abgänge von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen nach § 6 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde an. Das sind alle Wohngebäude über 1.000 m³ umbauten Raum.

  • melden alle genehmigungspflichtigen Nutzungsänderungen mit und ohne Baumaßnahmen, wenn aus einem Wohngebäude ein Nichtwohngebäude oder aus einem Nichtwohngebäude ein Wohngebäude wird.

     

Die Meldungen sind auf dem angefügten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik vorzunehmen. Unter dem Link https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet kann der Erhebungsbogen abgerufen und ausgedruckt werden.


Ich bitte Sie, die Erhebungsbogen zu den Bauabgängen bzw. eine Fehlmeldung für das Jahr 2025 bis spätestens 13. März 2026 an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin oder per E-Mail an , zu melden.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Mark Hoferichter
Referatsleiter Zensus und Bautätigkeit 

 

Weitere Informationen sind unter diesen Links online verfügbar.

Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik

 


statistik berlin brandenburg 

Statistik der Bautätigkeit im Hochbau im Land Brandenburg

Sehr geehrte Damen und Herren,
 

das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den 
Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
 

Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.
 

Melden Sie deshalb bitte als Eigentümerin/Eigentümer
 

• den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
• den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
• die Nutzungsänderung von Wohnraum 
 

per Post an Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin oder als E-Mail an .
Unter dem Link https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet kann der Erhebungsbogen abgerufen und ausgedruckt werden. 
 

Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In 
diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Mark Hoferichter
Referatsleiter Zensus und Bautätigkeit

 


 

Schließzeiten 2026 


Bekanntmachung
 

über den Beginn von Nachschätzungsarbeiten
(Nachschätzung gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes)
 

Der Schätzungsausschuss des Finanzamts Oranienburg wird ab sofort in der Gemarkung Liebenthal (3658) mit Bodenschätzungsarbeiten gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz beginnen.
 

Nach § 15 Bodenschätzungsgesetz sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Betrauten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von Ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, zum Beispiel Aufgrabungen zuzulassen.
 

Das Finanzamt bittet alle Eigentümer und Nutzungsberechtigten um Verständnis für die auf den Grundstücken durchzuführenden Maßnahmen.
 

Oranienburg, 12.05.2025
Ort und Datum
 

Krebs
Vorsitzender des Schätzungsausschusses


 

Bekanntmachung
 

über den Beginn von Nachschätzungsarbeiten
(Nachschätzung gemäß § 11 des Bodenschätzungsgesetzes)
 

Der Schätzungsausschuss des Finanzamts Oranienburg wird ab sofort in der Gemarkungen Hammer (3635); Hammer 1 (3656) und Hammer 2 (3657) mit Bodenschätzungsarbeiten gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz beginnen.
 

Nach § 15 Bodenschätzungsgesetz sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Betrauten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von Ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, zum Beispiel Aufgrabungen zuzulassen.
 

Das Finanzamt bittet alle Eigentümer und Nutzungsberechtigten um Verständnis für die auf den Grundstücken durchzuführenden Maßnahmen.
 

Oranienburg, 12.05.2025
Ort und Datum
 

Krebs
Vorsitzender des
Schätzungsausschusses


Bekanntmachung - Friedhof Neuholland

 
Ab 01.01.2025 gibt es einen neuen Ansprechpartner für den Friedhof Neuholland:

 

Kontakt: Gemeindebüro des Pfarrsprengels Liebenwalde

 

Bürozeiten: Di und Do von 9.00 - 12.00 Uhr

Telefon: 033054/90831

E-Mail:

 

Weitere Informationen sind unter diesen Links online verfügbar.

Bekanntmachung - Friedhof Neuholland

       


 

Informationsschreiben der Landesinvestitionsbank des Landes Brandenburg

Brandenburg setzt Wohneigentumsförderung mit deutlichen Verbesserungen fort
Mehr Fördermittel und höhere Einkommensgrenzen
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 

knappes Bauland, höhere Kosten und gestiegene Zinsen erschweren es privaten Haushalten immer mehr, Wohneigentum zu begründen. Um auch Familien mit geringen und mittleren Einkommen dies überhaupt zu ermöglichen, ist eine Förderung oft unerlässlich. Das Land Brandenburg hat seine Förderrichtlinie für selbst genutztes Wohneigentum deshalb nicht nur um zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2025 verlängert, sondern mit deutlichen Verbesserungen versehen: 

Die Grundförderung für Neubau, Erwerb und nachhaltige Modernisierung wurde vereinheitlicht. Künftig erhält jede Zusage mindestens 30.000 € Zuschuss und 230.000 € zinsfreies Darlehen. So beträgt der Förderbetrag bei jeder Zusage schon einmal mindestens 260.000 €.

Die Einkommensgrenzen für den gesamten sozialen Wohnungsbau im Land Brandenburg wurden erhöht. Das wirkt auch direkt auf die Wohneigentumsförderung. Dadurch können mehr Familien als bisher Fördermittel in Anspruch nehmen.

Weitere Zuschüsse und zinsfreie Darlehen, z. B. für Kinder oder Geringverdiener, auch schwer-behinderte Haushaltsmitglieder, bleiben im Wesentlichen bestehen.
Bereits vor zwei Jahren wurden Erleichterungen für den Kauf von Bestandsgebäuden mit an-schließender Modernisierung eingeführt. Sie zeigten sehr schnell Erfolg. Neben neuen Möglichkeiten für die Familien erhielt die Umsetzung von klimapolitischen Zielen in bestehendem Wohn-raum damit einen zusätzlichen Impuls. Auch Bewohner, die ihr Eigentum nachhaltig modernisieren, profitieren davon. Die innerstädtische Gebietskulisse ist seit dem nur noch für neu errichtete Gebäude zwingend anzuwenden. Aber auch hier waren die Städte und Gemeinden sehr aktiv und konnten zurückliegend immer mehr Gebiete entsprechend ausweisen.
Die behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum wird weiterhin mit Zuschüssen für bauliche Maßnahmen und für Höhen überwindende Hilfsmittel gefördert. Insgesamt können die Zuschüsse bis zu 26.000 € betragen. Diese Förderung ermöglicht schwerstmobilitäts-behinderten Mietern und Eigentümern den Verbleib in ihrem gewohnten Wohnumfeld. Hierbei handelt es sich um eine wesentliche Unterstützung mit zunehmender Bedeutung sicher auch für die Menschen in Ihrer Kommune.
Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden, die Förderdarlehen sind zwanzig Jahre zinsfrei.
Für die Beantwortung aller Fragen stehen die Kundenberater der ILB am Info-Telefon (0331 660-1322) gerne zur Verfügung.

 

Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.

 


 

Wappen   Verkehrssicherungspflicht von Bäumen

an öffentlichen Straßen und Wegen
- Kurzinfo -

 

 

 

 

Worum geht es?
Die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze des Stadtgebietes sind größtenteils mit Baum- und Gehölzbewuchs bestanden. Neben Fahrzeugen unterschiedlicher Art werden diese Verkehrsflächen oft auch von Schulkindern, Fußgängern und Reitern genutzt. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Verkehrssicherheit.
Verkehrssicherheit bedeutet hier, den vorhandenen Baum- und Gehölzbestand in einem gefahrlosen Zustand zu halten. Eine Hauptgefahr stellen dabei vor allem abgestorbene Äste im Bereich der Baumkrone dar. Oft sind solche Äste erst bei genauerem Hinsehen sichtbar. Auf- fälliger, aber nicht minder gefährlich, sind kranke oder teilweise bereits abgestorbene Bäume.
Die Stadt ist daher verpflichtet, den Baumbestand in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich mindestens 1 x jährlich entsprechend zu kontrollieren. Darüber hinaus bemüht sich die Stadt, private Baumbesitzer zu informieren, wenn von deren Bäumen eine Verkehrsgefährdung ausgeht.


Was sagen die Vorschriften?
Gemäß § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) obliegt jedem Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht. Er hat für den verkehrssicheren Zustand von Baum- und Gehölzbestand zu sorgen und ist verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern.
Mit den zumeist ebenfalls gefahrvollen Baumsicherungsarbeiten wird häufig ein Fachunter- nehmen beauftragt. Hierdurch ist der Grundstückseigentümer aber nicht automatisch aus der Haftung entlassen. Es ist und bleibt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht seine Aufgabe, das Unternehmen sorgfältig auszuwählen, anzuweisen und zu überwachen. Verletzt er diese Pflicht, haftet er weiter unmittelbar neben dem Fachunternehmen.
Der Grundstückseigentümer hat auch darauf zu achten, dass er nicht erst auf bereits erkannte Gefahrenquellen (z.B. morsche Äste) reagiert, sondern bereits im Vorfeld zu überprüfen hat, ob überhaupt derartige Gefahrenquellen existieren. Als Gefahrenquelle gelten bereits abgestorbene Äste ab 3 cm Durchmesser. Des Weiteren dürfen herabhängende Äste nicht tiefer als 2,50 m über Geh- und Radwegen hängen.

Wie und was soll, kontrolliert werden?
Zur Kontrolle möglicher Gefahren durch Baumbestand reicht eine fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme 1 x jährlich aus. Dabei soll auf die Gefahr von Windbruch, Umsturz, Krankheitsbefall und das Herabfallen von Ästen kontrolliert werden. Weitergehende Kontrollen sind zunächst nicht erforderlich; erst dann, wenn sich umfangreichere Schäden ergeben oder dieser Verdacht besteht.


Was droht bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht?
Entsprechend dem oben bereits zitierten § 823 Abs. 1 des BGB hat derjenige, der seine Verkehrssicherungspflichten verletzt, dem Verletzten bzw. Geschädigten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Diese beinhaltet den Ersatz beschädigter Gegenstände (Autos etc.) ebenso wie Behandlungskosten und Schmerzensgeld für Schäden an Körper und Gesundheit. Im Falle der Verletzung von Personen kommt zudem noch die Erfüllung des Straftatbestandes der fahrlässigen Körperverletzung hinzu oder beim Tod eines Menschen sogar eine fahr- lässige Tötung in Betracht.
Im Falle der Nichterfüllung der Verkehrssicherungspflichten kann / muss die Gemeinde die erforderlichen Maßnahmen gegebenenfalls im Wege der Ersatzvornahme durchführen. In diesem Fall wird auf Kosten des Grundstückeigentümers eine Fachfirma beauftragt.
 

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir daher um Beachtung.


Für weitergehende Fragen stehen Ihnen Frau Sochert oder Frau Eschbach gerne unter der Telefonnummer 033054 – 80524 oder 80520 zur Verfügung.


Ihr Ordnungsamt
der Stadt Liebenwalde
Marktplatz 20
16559 Liebenwalde

                                                                               Liebenwalde, den 31.01.2024


 

Infoblatt des Landkreises Oberhavel zur Grünschnittentsorgung

 

Infoblatt: Wie entsorge ich Gartenabfälle richtig!