Bekanntmachungen

Bekanntmachung

 

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Bischofswerder Weg 5-9“ in der Stadt Liebenwalde, OT Liebenwalde nach § 3 Abs. 2 BauGB


Das Plangebiet des Bebauungsplans liegt nördlich des Zentrums der Stadt Liebenwalde, OT Liebenwalde am westlichen Rand des Wohnplatzes Heidchen am Bischofswerder Weg. Der räumliche Geltungsbereich des B-Plans umfasst das Flurstück 528 der Flur 1 der Gemarkung Liebenwalde mit einer Fläche von ca. 1,2 ha. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt. 


Planungsziel ist die bislang unbebauten Grundstücksflächen mit den Bestand ergänzenden Wohngebäuden zu bebauen. In Ergänzung der vorhandenen Bebauung ist die Errichtung von ca. 11 zweigeschossigen Wohngebäuden vorgesehen. Die Erschließung der möglichen Grundstücke soll von Westen über die bestehende Zufahrt vom Bischofswerder Weg und von Süden bzw. Osten über die Straße „Heidchen“ erfolgen. Die notwendigen Stellplätze sollen auf den Grundstücken und innerhalb der Erschließungsstraße untergebracht werden. Vorhandener Baumbestand soll erhalten bzw. ergänzt werden. 


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Liebenwalde hat am 9. Juli 2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Bischofswerder Weg 5-9“ mit Begründung inkl. Umweltbericht und Anhängen gebilligt und zur Auslegung bestimmt. 


Die genannten Unterlagen liegen

 

vom 05.08.2026 bis zum 08.09.2026

 

im Rathaus der Stadt Liebenwalde, Rathaussaal, Marktplatz 20, 16559 Liebenwalde, Zimmer 13 aus und können während der folgenden Zeiten eingesehen werden:
 

Montag                  08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag                08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch               08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag            08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag                   08:00 Uhr bis 12:00 Uhr


 

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsicht nach telefonischer Terminvereinbarung unter 033054/80542 (Frau Klaus) möglich.


Weiterhin liegen die Unterlagen im Internet unter www.liebenwalde.de (Bauen/Wohnen - Auslegungen) bzw. im Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg unter https://www.uvp-verbund.de/bb zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. 


Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift oder unter der E-Mailadresse vorgebracht werden. 


Postanschrift der Stadt Liebenwalde ist Marktplatz 20 in 16559 Liebenwalde.

 

Fragen können zeitnah gestellt werden per E-Mail bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung:
Herr Henke        Tel.: 033054/80542

E-Mail:

 

Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB weisen wir darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. 


Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, die im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt werden, gehören:
 

  • Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zum B-Plan mit Bestandsplan mit Fauna und Fotodokumentation, Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. Frank Schulze, Paulinenaue, Juni 2026

  • Gartendenkmalpflegerische Stellungnahme, TarifGrün Garten- und Landschaftsbau, Berlin, 15.4.2026 

  • Geotechnischer Bericht (Versickerung), Dr. Marx Ingenieure GmbH, Eberswalde, 1.6.2026 

  • Stellungnahme des Landkreises Oberhavel, insb. die Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Kreislaufwirtschaft vom 5.9.2025

  • Stellungnahmen des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum vom 8.8.2025 und vom 22.8.2025

 

 

I. Aus den Fachbeiträgen und den umweltbezogenen Stellungnahmen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 
Angaben zum Schutzgut Fläche 

Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, insbesondere Ausführungen durch Überbauung der Fläche (anlagebedingter Konflikt); zu Vermeidungs-/ Minimierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Fläche.
 

Angaben zum Schutzgut Boden 
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, u.a. mit Ausführungen zu lokalen Beeinträchtigungen sowie zur Puffer- und Filterfunktion, Bodenschutzfunktion, Lebensraumfunktion, biotischen Ertragsfunktion, Funktion als Lebensstättenresource sowie Bodendenkmale und Altlasten; zu Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Plan mögliche Versiegelung (Verwendung versickerungsfähiger Oberflächenmaterialien); zu Ausgleichsmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebiets. 
 

Angaben zum Schutzgut Wasser 
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, u.a. mit Ausführungen zum Grund- und Oberflächenwasser und zur Versickerung des Niederschlagswassers; zur Grundwasserbeschaffenheit und Verschmutzungsgefahr des Grundwassers; zu baubedingten Auswirkungen auf das Grundwasser (Eindringen von Bauschadstoffen in den Boden); zu Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Plan mögliche Versiegelung von Flächen (Verwendung versickerungsfähiger Oberflächenmaterialien); zu Vermeidungs-/ Minimierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Beeinträchtigung des Wasserhaushalts (Versickerung des auf dem Grundstück anfallenden Regenwassers). 
 

Angaben zum Schutzgut Klima/ Luft 
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, u.a. mit Ausführungen zum Lokalklima und zur allgemeinen Lufthygiene; zu Auswirkungen der Erhöhung des Versiegelungsgrades und der zusätzlichen Bebauung auf die klimatischen Verhältnisse auch während der Bauzeit; zu Vermeidungsmaßnahmen durch geplante Grünfestsetzungen; zu Ausgleichsmaßnahmen durch Baum- und Heckenpflanzungen innerhalb des Plangebiets. 
 

Angaben zum Schutzgut Landschaft 
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, u.a. mit Ausführungen zu landschaftsprägenden vorhandenen Grünstrukturen insbesondere des Gutsparks; zu den Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild durch die Umsetzung der Planung; zu Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen durch Grünfestsetzungen.

 

Angaben zum Schutzgut Mensch 
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, mit Hinweisen auf bestehende Vorbelastung durch das angrenzende Umfeld insbesondere den Verkehr; zur Lärmbeeinträchtigung durch die zulässigen Nutzungen; zur Beeinträchtigung durch den zu erwartenden Verkehr (Lärmbelastung) sowie der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung; zu baubedingten Auswirkungen (Baulärm, Baufahrzeuge); zu Minderungs-/ Vermeidungsmaßnahmen zu Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch durch Gebäudestellung und Verortung von Nutzungen; zu Maßnahmen zur Vermeidung/ Verminderung von Lichtemissionen im Betrieb und während des Baus. 
 

Angaben zum Schutzgut Vegetation/ Tierwelt 
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, Ausführungen potenziell natürlicher Vegetation, zu Biotoptypen, Gehölzen und Baumbestand, Fauna, Vögel, Avifauna im Plangebiet und in der angrenzenden Umgebung um das Plangebiet, Rast- und Zugvögel, Fledermäuse, Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Insekten; Zu den baubedingten Auswirkungen (Belastungen durch Verlust von Nahrungsstätten für Vögel); zu den anlagebedingten Auswirkungen (Verlust von Nahrungsstätten für Tiere); zu Ausgleichsmaßnahmen durch Baum- und Heckenpflanzungen des Plangebiets; zu Regelungen für Gehölzentfernung, CEF-Maßnahmen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter und Fledermäuse. 
 

Angaben zum Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter 
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben. 
 

Bestandsplan mit Fauna 
Bestandsplan der Biotoptypen mit Fauna. 
 

II. Aus der faunistischen Untersuchung 
Angaben und Ermittlung der relevanten Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, ausgewählter national geschützter Arten und der Vogelschutzrichtlinie (Amsel, Bachstelze, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Gartenrotschwanz, Girlitz, Fitis, Goldammer, Grünfink, Hausrotschwanz, Haussperling, Heidelerche, Klappergrasmücke, Kohlmeise, Kuckuk, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Nebelkrähe, Pirol, Ringeltaube, Rotkehlchen, Star, Singdrossel, Trauerschnäpper, Turmfalke, Waldbaumläufer, Zaunkönig, Zilp Zalp); Prognose und Bewertung der Schädigung oder Störung relevanter Arten durch bau-, anlage- und betriebsbedingte Störungen insbesondere betroffener Arten nach der Vogelschutzrichtlinie, Zug-, Rast- und Gastvögeln, Fledermäusen, Amphibien/ Reptilien, Säugetieren, Insekten; Ausführungen zu Verbotstatbeständen nach Bundesnaturschutzgesetz und Empfehlungen zu möglichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen. 
 

III. Aus den weiteren umweltbezogenen Stellungnahmen 
Angaben und Informationen unter anderem zum veränderten Verkehrsaufkommen aufgrund der geplanten Nutzung; Information zur Versiegelung, Informationen zur Geologie und zur hydrologischen Situation; faunistische Untersuchung der artenschutzrechtlichen bzw. eingriffsrelevanten Erfordernisse, insbesondere europäisch geschützter FFH-Arten und ausgewählte national geschützte Arten, Informationen zu den Auswirkungen der Bebauung auf die Lebensräume vorhandener Vogelarten; Informationen vorhandener Biotopstrukturen und Baumbestand, Informationen zum gartendenkmalpflegerischen Wert.
 

Hinweise zum Datenschutz 
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationsplichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der o.g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht. 
 Bild1 Geltungsbereich

 

J. Lehmann
Bürgermeister

 

Weitere Informationen sind unter diesen Links online verfügbar.

Bekanntmachung_Auslegung Entwurf Internet

 


Bekanntmachung
zum Bebauungsplan "Am Malzer Kanal"

 

für die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Liebenwalde hat in ihrer Sitzung am 30. Mai 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Malzer Kanal“ beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans "Am Malzer Kanal " befindet sich im Süden des Stadtgebiets der Stadt Liebenwalde und ist in zwei Teilbereiche aufgeteilt. Der Teilbereich Nord umfasst teilweise das Flurstück 417 der Flur 5, Gemarkung Liebenwalde und hat eine Größe von rund 0,25 ha. Der Teilbereich Süd umfasst die Flurstücke 6 (tlw.), 7 (tlw.), 10, 12/1 und 373 der Flur 5 Gemarkung Liebenwalde und hat eine Größe von rund 1,7 ha.
 

Übersicht räumlicher Geltungsbereich: LiebenwaldeLage des Geltungsbereichs in der Stadt, o. M. Grundlage: Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg, Oktober 2025


Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden, einem Beherbergungsbetrieb und einem Ärztehaus geschaffen werden. Da das Bauvorhaben nicht mit dem aktuellen Planungsrecht vereinbar ist und um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. 
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB sowie von der Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung von Bauleitplänen eintreten (§ 4c BauGB) abgesehen. Dennoch wird der Umweltzustand ermittelt und die Umweltauswirkungen durch die Planung werden bewertet.
 

Die Planunterlagen bestehend aus dem Bebauungsplan (Entwurf) mit Stand vom 26. August 2025 sowie die Begründung können in der Zeit vom

 

20.11.2025 bis zum 22.12.2025

 

während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet unter https://www.liebenwalde.de/m/seite/382597/auslegungen.html eingesehen werden.

 

Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Rathaus der Stadt Liebenwalde, Zimmer 13, Marktplatz 20, 16559 Liebenwalde aus und können während der folgenden Zeiten eingesehen werden: 
 

Montag                  08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag                08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch               08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag            08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag                   08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden. Innerhalb der Sprechzeiten kann die Einsicht zu jeder Zeit erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten ist die Einsicht nur nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Bauamt der Stadt Liebenwalde unter der Rufnummer - 033054/80542 möglich.

 

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)", welches mit ausliegt


J. Lehmann
Bürgermeister
 

 

Weitere Informationen sind unter diesen Links online verfügbar.

Bekanntmachung Auslegung Entwurf B-Plan Am Malzer Kanal

Planzeichnung

Begründung

 


Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung der Mitteilung über einen Grenztermin 
Erben von Frank Sasse
Dorfallee 13, 16559 Liebenwalde, OT Liebenthal

 

Grenztermin am 17. November 2025 um 10:00 Uhr, Vermessungsbüro Thomas Kühl, Straße des Aufbaus 5, 16792 Zehdenick

 

Die Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.


J. Lehmann
Bürgermeister
 

Weitere Informationen sind unter diesen Links online verfügbar.

Bekanntmachung Grenztermin Dorfallee 13, 16559 Liebenwalde