Informationen zum Reisepass

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
 

Der Reisepass
  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,

  • hat einen Chip und ist

  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

 

Reisepass für Kinder

Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich! Es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.
 

Gültigkeit:
  • bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 6 Jahre

  • nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 10 Jahre

 

Reisepass für Personen unter 18 Jahren:

Für die Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahr erfolgt diese in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigter sowie des Kindes, für das der Pass ausgestellt werden soll. Gegebenenfalls muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden (Formular: Zustimmungserklärung für Ausstellung Dokumente). Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind hauptwohnsitzlich gemeldet ist.


Erforderliche Unterlagen
  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.

  • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Personalausweis oder Reisepass

  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
    zusätzlich bei unter 18-Jährigen:

  • persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen

  • persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

    • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen

    • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person

    • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person

    • gegebenenfalls Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel

    • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde 

    • Erklärung über die Namensführung

  • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen notwendig, zum Beispiel

    • bei Verlust durch Diebstahl: polizeiliche Meldung

 

Gebühren und weitere Informationen 
BMI - Reisepass - Was kostet der Reisepass und wieviel kosten die Zusatzleistungen?