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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtung zur vorläufigen Unterbringung (Obdachlosenunterkunft) von wohnungslosen Einzelpersonen oder Familien der Stadt Liebenwalde

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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtung zur vorläufigen Unterbringung (Obdachlosenunterkunft) von wohnungslosen Einzelpersonen oder Familien der Stadt Liebenwalde
beschlossen am 22.06.2006, gültig ab 01.02.2006 [104.08 kB]