Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII“ mit Begründung und Umweltbericht der Stadt Liebenwalde
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Liebenwalde hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2020 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (alle vom 15.11.2020) gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung (15.11.2020) sowie der Umweltbericht zum Bebauungsplan (12.11.2020) wurden gebilligt. Der Satzungsbeschluß wurde öffentlich bekanntgemacht.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 26.08.2021 die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Liebenwalde (Ortsteil Freienhagen) festgestellt.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Plan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Das Landratsamt des Landkreises Oberhavel hat mit Schreiben vom 21.02.2022 die Genehmigung für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Liebenwalde (Ortsteil Freienhagen) unter Auflagen erteilt (Aktenzeichen 521010-07466/2021/vs) und mit weiterem Schreiben vom 14.06.2022 die Erfüllung der Auflagen bestätigt. Die Änderung des Flächennutzungsplans wurde öffentlich bekanntgemacht und ist am 19.07.2022 in Kraft getreten. Damit bedarf der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII“ nicht einer gesonderten Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde gem. § 10 Abs. 2 BauGB.
Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII“, hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Alle Interessierten können den Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10a BauGB in der Zeit
vom 06.10.2022 bis 08.11.2022
in der Stadtverwaltung der Stadt Liebenwalde, Marktplatz 20, 16559 Liebenwalde, Zimmer 13 während der folgenden Zeiten oder nach vorheriger Terminabsprache unter der Telefonnummer 033054/80542
Montag | 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Weiterhin liegen die Unterlagen im Internet unter www.liebenwalde.de (Bauen/Wohnen - Auslegungen) sowie zusätzlich im Zentralen Landesportal Brandenburg unter https://planungsportal.brandenburg.de zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich sind demnach
1) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und
3) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Liebenwalde, den 12.09.2022
J. Lehmann
Bürgermeister
Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.
Öffentliche Bekanntmachung
In-Kraft-Treten der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Liebenwalde, Ortsteil Freienhagen
Gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) werden der Feststellungsbeschluss sowie die Erteilung der Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Liebenwalde, Ortsteil Freienhagen hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Liebenwalde, Ortsteil Freienhagen tritt am Tage dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Liebenwalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.08.2021 die Feststellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Liebenwalde, Ortsteil Freienhagen für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Freienhagen – ehemaliges Rinderkombinat VII“ beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wurde gebilligt.
Die Genehmigung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Liebenwalde, OT Freienhagen in der Fassung vom 07.06.2021 wurde mit Verfügung des Landkreises Oberhavel, Dezernat I, FB Bauordnung und Kataster als höhere Verwaltungsbehörde am 14.06.2022 (Aktenzeichen 521010-07466/2021/vs) erteilt.
Die genehmigte 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Liebenwalde, Ortsteil Freienhagen mit Begründung liegt in der Zeit
vom 20.07.2022 bis 23.08.2022
Im Rathaus der Stadt Liebenwalde, Zimmer 13, Marktplatz 20, 16559 Liebenwalde aus und kann während der folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag |
08:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Dienstag |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Mittwoch |
08:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Donnerstag |
08:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Freitag |
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsicht nach telefonischer Terminvereinbarung unter 033054/80542 (Frau Klaus) möglich.
Des Weiteren wird der Bebauungsplan mit der Begründung ergänzend in das Internet unter (www.liebenwalde.de) eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes (https://geoportal.brandenburg.de) zugänglich gemacht.
Fragen können zeitnah gestellt werden per E-Mail bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung:
Herr Henke Tel. 033054/80542
E-Mail:
Der räumliche Geltungsbereich ist der beigefügten Planzeichnung zu entnehmen und erstreckt sich in der Gemarkung Freienhagen, Flur 1, Flurstück 52. Sein Umgriff entspricht einem unregelmäßigen Fünfeck und bestimmt sich etwa wie folgt: im Nordosten durch den hier verlaufenden Wirtschaftsweg, im Nordwesten in etwa durch den hier verlaufenden Fließgraben Freienhagen, nach Süden durch einen zweifach abgewinkelten Polygonzug, der im Westen am Fließgraben Freienhagen beginnt und östlich davon auf den erwähnten Wirtschaftsweg trifft.
Planzeichnung:
Gemäß § 215 BauGB – Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften – gilt Folgendes:
(1) Unbeachtlich werden
1. | eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und |
3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Liebenwalde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB Entschädigung verlangen können, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Sie können die Fälligkeit des Anspruchs durch einen bei dem Entschädigungspflichtigen zu stellenden schriftlichen Antrag auf Entschädigungsleistung herbeiführen. Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vermögensnachteil eingetreten ist, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
J. Lehmann
Bürgermeister
Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.
Bekanntmachung
über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Gut Hammer“ in der Stadt Liebenwalde, Ortsteil Hammer nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
Das Plangebiet liegt im Kern des Ortsteils Hammer der Stadt Liebenwalde zwischen der Poststraße im Norden und der Eberswalder Straße im Süden. Es umfasst das Gelände des ehemaligen Gutes Hammer. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 135 der Flur 7 der Gemarkung Hammer mit einer Größe von ca. 3,8 ha. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt.
Planungsziel ist die Schaffung einer neuen Ortsmitte mit einer gemischten Nutzungsstruktur in Anlehnung an die bauliche Struktur des ehemaligen Gutshofs. Vorhandene bauliche Strukturen des ehemaligen Gutes wie z.B. das ehemalige Gutshaus und der daneben stehende ehemalige Kornspeicher inklusive der zugehörigen Freiflächen des ehemaligen Parks mit altem Baumbestand sollen aufgenommen werden.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Liebenwalde hat am 24. Februar 2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Gut Hammer“ mit Begründung und Anhängen gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt.
Die genannten Unterlagen liegen
vom 03.05.2022 bis zum 06.06.2022
im Rathaus der Stadt Liebenwalde, Rathaussaal, Marktplatz 20, 16559 Liebenwalde aus und können während der folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag | 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Weiterhin liegen die Unterlagen im Internet unter www.liebenwalde.de (Bauen/Wohnen - Auslegungen) sowie zusätzlich im Zentralen Landesportal Brandenburg unter https://planungsportal.brandenburg.de zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Rathaussaal sollte aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge nur einzeln betreten werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift oder unter der E-Mailadresse vorgebracht werden.
Postanschrift der Stadt Liebenwalde ist Marktplatz 20 in 16559 Liebenwalde.
Fragen können zeitnah gestellt werden per E-Mail bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung:
Herr Henke Tel.: 033054/80542
E-Mail:
Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB weisen wir darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, die im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt werden, gehören:
- Landschaftspflegerisches Fachgutachten Artenschutz für den Bebauungsplan „Gut Hammer“ inkl. Lageplan, Dipl.-Ing. Hagen Roßmann, Seeblick, September 2020
- Landschaftspflegerisches Fachgutachten Baumkartierung für den Bebauungsplan „Gut Hammer“ inkl. Lageplan, Dipl.-Ing. Hagen Roßmann, Seeblick, September 2020
- Baugrunderkundung und –beurteilung, Teil 1 und 2, stralab Baustoff und Straßenprüfung GmbH, Rüdersdorf, 1. Februar 2021
- Untersuchung von potenziellen Ausbaumaterialien auf umweltrelevante Merkmale, Prüfbericht, stralab Baustoff und Straßenprüfung GmbH, Rüdersdorf, 9. Juni 2021
- Baugrunduntersuchung/ Dokumentation, Ergebnisbericht Nr. 219006-k, stralab Baustoff und Straßenprüfung GmbH, Rüdersdorf, 6. September 2021
- Schalltechnische Stellungnahme/ Ersteinschätzung zum B-Planverfahren „Gut Hammer“, KSZ Ingenieurbüro GmbH, Berlin, Dezember 2021
- Stellungnahmen des Landkreises Oberhavel, insb. die Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, vom 27. Oktober 2020 und vom 27. April 2021
- Stellungnahmen des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum vom 29. September 2020, vom 27. Oktober 2020 und vom 18. März 2021
- Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt vom 13. Oktober 2020 und vom 15. April 2021
- Stellungnahmen des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände vom 22. Oktober 2020 und vom 26. April 2021
I. Aus den Fachbeiträgen und den umweltbezogenen Stellungnahmen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Angaben zum Schutzgut Fläche
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, insbesondere Ausführungen durch Überbauung der Fläche (anlagebedingter Konflikt); zu Vermeidungs-/ Minimierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Fläche.
Angaben zum Schutzgut Boden
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, u.a. mit Ausführungen zu lokalen Beeinträchtigungen sowie zur Puffer- und Filterfunktion, Bodenschutzfunktion, Lebensraumfunktion, biotischen Ertragsfunktion, Funktion als Lebensstätte sowie Bodendenkmale und Altlasten; zu Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Plan mögliche Versiegelung (Verwendung versickerungsfähiger Oberflächenmaterialien); zu Ausgleichsmaßnahmen durch Grünfestsetzungen innerhalb des Plangebiets.
Angaben zum Schutzgut Wasser
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, u.a. mit Ausführungen zum Grund- und Oberflächenwasser und zur Versickerung des Niederschlagswassers; zur Grundwasserbeschaffenheit und Verschmutzungsgefahr des Grundwassers; zu baubedingten Auswirkungen auf das Grundwasser (Eindringen von Bauschadstoffen in den Boden); zu Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Plan mögliche Versiegelung von Flächen (Verwendung versickerungsfähiger Oberflächenmaterialien); zu Vermeidungs-/ Minimierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Beeinträchtigung des Wasserhaushalts (Versickerung des auf dem Grundstück anfallenden Regenwassers).
Angaben zum Schutzgut Klima/ Luft
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, u.a. mit Ausführungen zum Lokalklima und zur allgemeinen Lufthygiene; zu Auswirkungen der Erhöhung des Versiegelungsgrades und der zusätzlichen Bebauung auf die klimatischen Verhältnisse auch während der Bauzeit; zu Vermeidungsmaßnahmen durch geplante Grünfestsetzungen; zu Ausgleichsmaßnahmen durch Baum- und Heckenpflanzungen innerhalb des Plangebiets.
Angaben zum Schutzgut Landschaft
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, u.a. mit Ausführungen zu landschaftsprägenden vorhandenen Grünstrukturen insbesondere des Gutsparks; zu den Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild durch die Umsetzung der Planung; zu Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen durch
Grünfestsetzungen.
Angaben zum Schutzgut Mensch
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, mit Hinweisen auf bestehende Vorbelastung durch das angrenzende Umfeld insbesondere den Verkehr; zur Lärmbeeinträchtigung durch die zulässigen Nutzungen; zur Beeinträchtigung durch den zu erwartenden Verkehr (Lärmbelastung) sowie der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung; zu baubedingten Auswirkungen (Baulärm, Baufahrzeuge); zu Minderungs-/ Vermeidungsmaßnahmen zu Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch durch Gebäudestellung und Verortung von Nutzungen; zu Maßnahmen zur Vermeidung/ Verminderung von Lichtemissionen im Betrieb und während des Baus.
Angaben zum Schutzgut Vegetation/ Tierwelt
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, Ausführungen zu Biotoptypen, Gehölzen und Baumbestand, Fauna, Vögel, Avifauna im Plangebiet und in der angrenzenden Umgebung um das Plangebiet, Rast- und Zugvögel, Fledermäuse, Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Insekten; Zu den baubedingten Auswirkungen (Belastungen durch Verlust von Nahrungsstätten für Vögel); zu den anlagebedingten Auswirkungen (Verlust von Nahrungsstätten für Tiere); zu Ausgleichsmaßnahmen durch Baum- und Heckenpflanzungen des Plangebiets; zu Regelungen für Gehölzentfernung, CEF-Maßnahmen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter und Fledermäuse.
Angaben zum Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben.
Bestandsplan mit Fauna
Bestandsplan der Biotoptypen.
II. Aus der faunistischen Untersuchung
Angaben und Ermittlung der relevanten Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, ausgewählter national geschützter Arten und der Vogelschutzrichtlinie (Amsel, Blaumeise, Bluthänfling, Feldsperling, Feldlerche, Gartenrotschwanz, Grünfink, Klappergrasmücke, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Ringeltaube, Rotkehlchen, Singdrossel, Stieglitz); Prognose und Bewertung der Schädigung oder Störung relevanter Arten durch bau- anlage- und betriebsbedingte Störungen insbesondere betroffener Arten nach der Vogelschutzrichtlinie, Zug-, Rast- und Gastvögeln, Fledermäusen, Reptilien insbesondere Zauneidechse, Amphibien, Säugetieren, Insekten; Ausführungen zu Verbotstatbeständen nach Bundesnaturschutzgesetz und Empfehlungen zu möglichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
III. Aus den weiteren umweltbezogenen Stellungnahmen
Angaben und Informationen unter anderem zur Lärmsituation; Informationen zum veränderten Verkehrsaufkommen aufgrund der geplanten Nutzung; Information zur Versiegelung, Informationen zur hydrologischen Situation; faunistische Untersuchung der artenschutzrechtlichen bzw. eingriffsrelevanten Erfordernisse, insbesondere europäisch geschützter FFH-Arten und ausgewählte national geschützte Arten, Informationen zu den Auswirkungen der Bebauung auf die Lebensräume vorhandener Vogelarten; Informationen vorhandener Biotopstrukturen und Baumbestand.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationsplichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der o.g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.
Geltungsbereich
J. Lehmann
Bürgermeister
Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.
Bekanntmachung
Angaben zum Auftraggeber
Bezeichnung Stadt Liebenwalde - Bau- und Ordnungsamt
Kontaktstelle Bauamt
Zu Händen Herrn Henke
Postanschrift Marktplatz 20
Ort 16559 Liebenwalde
Telefon +49 33054 805-42
Fax +49 33054 805-70
E-Mail
URL www.liebenwalde.de
Art und Umfang der Leistung
Es ist beabsichtigt, die Planungsleistungen für folgende Maßnahme auszuschreiben:
Bahnhof Liebenwalde - Wiederbenutzung des Bestandsgebäudes sowie Errichtung eines Anbaus
Beauftragt werden die erforderlichen Planungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsphasen 5 - 8 der HOAI
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Bahnhof Liebenwalde
Postanschrift Bahnhofstraße 25
Ort 16559 Liebenwalde
Ausführungsfristen
Zeitraum der Leistungserbringung
05/2022 - 12/2023
Zusätzliche Angaben
Dies ist eine Ex ante Bekanntmachung zur Herstellung der Transparenz im beabsichtigten Vergabeverfahren. Ein Anspruch auf
Einbeziehung in das Vergabeverfahren besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YLMRUXW
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