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Liebenwalde - Stadt am Finowkanal

Marktplatz 20
16559 Liebenwalde


Tel. 033054 / 80510
Fax 033054 / 80570

 

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Dienstag

9 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr

 

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9 Uhr - 12 Uhr

 

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Nach telefonischer Vereinbarung

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Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

 

ln-Kraft-Treten des Bebauungsplans "Wohnen Am Grünen Weg" der Stadt Liebenwalde, Ortsteil Liebenwalde
 
Gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) werden der Satzungsbeschluss sowie die Erteilung  der  Genehmigung  des  Bebauungsplanes   "Wohnen  Am  Grünen  Weg" hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan "Wohnen Am Grünen Weg" tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
 
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Liebenwalde hat in öffentlicher Sitzung am 23.02.2023 den Bebauungsplan "Wohnen Am Grünen Weg" gemäß§ 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen (Beschluss-Nummer 353-25/2023 SW). Die Begründung wurde gebilligt.
Die Genehmigung des Bebauungsplanes "Wohnen Am Grünen Weg" der Stadt Liebenwalde (Fassung Stand Oktober 2021, korrigiert Januar 2023) wurde mit Verfügung des Landkreises Oberhavel vom 12.12.2022 erteilt. Die Genehmigung erging unter Vorbehalt der Erfüllung von Maßgaben und Auflagen. Die Erfüllung der Maßgaben und Auflagen wurde vom Landkreis Oberhavel mit Schreiben vom 28.06.2023 bestätigt (Aktenzeichen 521010- 05763/2022/vs).
 
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Wohnen Am Grünen Weg" befindet sich am südöstlichen Ortsrand der Kernstadt Liebenwalde, rund 500 Meter Luftlinie südöstlich des Marktplatzes. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 33/2, 34/2, 35, 44 tw., 50, 51, 102 tw., 1 03 tw., 128/10 tw., 875 und 877 der Flur 1 der Gemarkung Liebenwalde mit einer Gesamtfläche von rund 0,77 ha. Der räumliche Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.
 
Der Bebauungsplan "Wohnen Am Grünen Weg" der Stadt Liebenwalde kann einschließlich seiner Begründung ab dem 06. September 2023 bis zum 10. Oktober 2023 im Rathaus der Stadt Liebenwalde, Marktplatz 20, 16559 Liebenwalde im Rathaussaal während folgender Zeiten:
 
Montag         08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag         08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch         08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag         08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag              08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden. Innerhalb der Sprechzeiten kann die Einsicht zu jeder Zeit erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten ist Einsicht nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache mit dem Bauamt der Stadt Liebenwalde unter der Telefonnummer 033054/80542 möglich.
 
Des Weiteren wird der Bebauungsplan mit der Begründung ergänzend in das Internet unter www.liebenwalde.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg (https://geoportal.brandenburg .de) zugänglich gemacht.
 
Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.

Teil A: Planzeichnung

 


Öffentliche Bekanntmachung

 

Öffentliche Bekanntmachung des Verwaltungsaktes der 2. Vorläufigen Anordnung vom 06.07.2023 zum Flurbereinigungsverfahren B96n – OU Löwenberg-Teschendorf, Verfahrensnummer 400166

 
Im Auftrag des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Verwaltungsaktes der 2. Vorläufigen Anordnung vom 06.07.2023 zum Flurbereinigungsverfahren B 96n - OU Löwenberg-Teschendorf, Verfahrensnummer 400116.
Dieser Bekanntmachung ist der Verwaltungsakt der 2. Vorläufigen Anordnung vom 06.07.2023 sowie die Übersichtskarten (Biattschnitte 1-8) beigefügt.

 

Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.

 


Öffentliche Bekanntmachung

 

Öffentliche Bekanntmachung des Verwaltungsaktes der 1. Vorläufigen Anordnung vom 22.06.2023 zum Flurbereinigungsverfahren B 96n - OU Löwenberg-Teschendorf, Verfahrensnummer 400116
 
Im Auftrag des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung erfolgt die öffentliche Bekanntmachung des Verwaltungsaktes der 1. Vorläufigen Anordnung vom 22.06.2023 zum Flurbereinigungsverfahren B 96n - OU Löwenberg-Teschendorf, Verfahrensnummer 400116.
Dieser Bekanntmachung ist der Verwaltungsakt der 1. Vorläufigen Anordnung sowie die Übersichtskarte 1. Anordnung nach § 36 FlurbG beigefügt.
 
 

Öffentliche Bekanntmachung


des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII“ und des Vorhaben- und Erschließungsplanes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII“

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Liebenwalde hat in ihrer Sitzung am 27.04.2023 die Abwägung der im Rahmen des Verfahrens eingegangenen Anregungen und Stellungsnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII“ vorgenommen. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Weiterhin wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII“ bestehend aus der Planzeichnung mit seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII“ (Stand 01.03.2023) gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Planbegründung sowie der Durchführungsvertrag einschließlich der 1. Änderung zum Durchführungsvertrag waren dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII“ beigefügt und wurden gebilligt. Der Satzungsbeschluss wurde öffentlich bekanntgegeben.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Liebenwalde hat in ihrer Sitzung am 26.08.2021 die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes (1. Änderung) der Stadt Liebenwalde (Ortsteil Freienhagen) festgestellt.

 

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Plan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
 

Gemäß § 10 Absatz 3 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII“ hiermit ortsüblich bekanntgemacht. 

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII“ bestehend aus der Planzeichnung mit seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung und der zusammenfassenden Erklärung sowie der Vorhaben und Erschließungsplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII liegen in der Zeit vom 


06.07.2023 bis 08.08.2023

 

im Rathaus der Stadt Liebenwalde, Zimmer 13, Marktplatz 20, 16559 Liebenwalde aus und könnenn während der folgenden Zeiten eingesehen werden:

 

Montag         08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag         08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch         08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag         08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag              08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden. Innerhalb der Sprechzeiten kann die Einsicht zu jeder Zeit erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten ist die Einsicht nur nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Bauamt der Stadt Liebenwalde unter der Rufnummer 033054/80542 (Frau Klaus) möglich.
Des Weiteren wird der Bebauungsplan mit der Begründung ergänzend in das Internet unter www.liebenwalde.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg (https://planungsportal.brandenburg.de) zugänglich gemacht.

 

Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

 

Gemäß § 215 BauGB – Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften – gilt Folgendes:
 

(1) Unbeachtlich werden

   1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
            2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Liebenwalde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB Entschädigung verlangen können, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Sie können die Fälligkeit des Anspruchs durch einen bei dem Entschädigungspflichtigen zu stellenden schriftlichen Antrag auf Entschädigungsleistung herbeiführen. Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vermögensnachteil eingetreten ist, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. 

 

Bekanntmachungsanordnung der Stadt Liebenwalde – 
Öffentliche Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Liebenwalde, Ortsteil Freienhagen „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII“ bestehend aus Planzeichnung mit seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Freienhagen, ehemaliges Rinderkombinat VII“

 

Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.