Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung
Die Genehmigung des Bebauungsplanes "Wohnen Am Grünen Weg" der Stadt Liebenwalde (Fassung Stand Oktober 2021, korrigiert Januar 2023) wurde mit Verfügung des Landkreises Oberhavel vom 12.12.2022 erteilt. Die Genehmigung erging unter Vorbehalt der Erfüllung von Maßgaben und Auflagen. Die Erfüllung der Maßgaben und Auflagen wurde vom Landkreis Oberhavel mit Schreiben vom 28.06.2023 bestätigt (Aktenzeichen 521010- 05763/2022/vs).
Montag | 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden. Innerhalb der Sprechzeiten kann die Einsicht zu jeder Zeit erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten ist Einsicht nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache mit dem Bauamt der Stadt Liebenwalde unter der Telefonnummer 033054/80542 möglich.
Öffentliche Bekanntmachung des Verwaltungsaktes der 2. Vorläufigen Anordnung vom 06.07.2023 zum Flurbereinigungsverfahren B96n – OU Löwenberg-Teschendorf, Verfahrensnummer 400166
Dieser Bekanntmachung ist der Verwaltungsakt der 2. Vorläufigen Anordnung vom 06.07.2023 sowie die Übersichtskarten (Biattschnitte 1-8) beigefügt.
Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.
Öffentliche Bekanntmachung
Dieser Bekanntmachung ist der Verwaltungsakt der 1. Vorläufigen Anordnung sowie die Übersichtskarte 1. Anordnung nach § 36 FlurbG beigefügt.
Öffentliche Bekanntmachung
des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII“ und des Vorhaben- und Erschließungsplanes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Liebenwalde hat in ihrer Sitzung am 27.04.2023 die Abwägung der im Rahmen des Verfahrens eingegangenen Anregungen und Stellungsnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII“ vorgenommen. Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Weiterhin wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII“ bestehend aus der Planzeichnung mit seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII“ (Stand 01.03.2023) gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Planbegründung sowie der Durchführungsvertrag einschließlich der 1. Änderung zum Durchführungsvertrag waren dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII“ beigefügt und wurden gebilligt. Der Satzungsbeschluss wurde öffentlich bekanntgegeben.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Liebenwalde hat in ihrer Sitzung am 26.08.2021 die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes (1. Änderung) der Stadt Liebenwalde (Ortsteil Freienhagen) festgestellt.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Plan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Gemäß § 10 Absatz 3 wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII“ hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII“ bestehend aus der Planzeichnung mit seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung und der zusammenfassenden Erklärung sowie der Vorhaben und Erschließungsplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII liegen in der Zeit vom
06.07.2023 bis 08.08.2023
im Rathaus der Stadt Liebenwalde, Zimmer 13, Marktplatz 20, 16559 Liebenwalde aus und könnenn während der folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag | 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden. Innerhalb der Sprechzeiten kann die Einsicht zu jeder Zeit erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten ist die Einsicht nur nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Bauamt der Stadt Liebenwalde unter der Rufnummer 033054/80542 (Frau Klaus) möglich.
Des Weiteren wird der Bebauungsplan mit der Begründung ergänzend in das Internet unter www.liebenwalde.de eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg (https://planungsportal.brandenburg.de) zugänglich gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Gemäß § 215 BauGB – Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften – gilt Folgendes:
(1) Unbeachtlich werden
1. | eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, | |
2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und | |
3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Liebenwalde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass Entschädigungsberechtigte nach § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB Entschädigung verlangen können, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Sie können die Fälligkeit des Anspruchs durch einen bei dem Entschädigungspflichtigen zu stellenden schriftlichen Antrag auf Entschädigungsleistung herbeiführen. Gemäß § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vermögensnachteil eingetreten ist, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Bekanntmachungsanordnung der Stadt Liebenwalde –
Öffentliche Bekanntmachung Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Liebenwalde, Ortsteil Freienhagen „Solarpark Freienhagen ehemaliges Rinderkombinat VII“ bestehend aus Planzeichnung mit seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Freienhagen, ehemaliges Rinderkombinat VII“
Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.