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Liebenwalde - Stadt am Finowkanal

Marktplatz 20
16559 Liebenwalde


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Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung


Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung Liebenwalde „Stadtkern“ der Stadt Liebenwalde (Aufhebungssatzung) 

Hier: Bekanntmachung der Satzung gemäß § 162 BauGB

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Liebenwalde hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 19.10.2023 gemäß § 162 Absatz 1 Nummer 1 BauGB die Aufhebung der Sanierungssatzung Liebenwalde „Stadtkern“ zum 31.12.2023 per Aufhebungssatzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.

Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 162 Absatz 2 Satz 2 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung Liebenwalde „Stadtkern“ rechtsverbindlich.

Der Geltungsbereich der Satzung ist im nachstehenden Übersichtsplan dargestellt.

Die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung Liebenwalde „Stadtkern“ kann im Zeitraum

 

20.03.2024 bis 23.04.2024

 

im Rathaus Liebenwalde, Bauamt, Zimmer 13, Marktplatz 20, 16559 Liebenwalde zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

 

Montag        08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag        08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch        08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag        08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag             08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden. Innerhalb der Sprechzeiten kann die Einsicht zu jeder Zeit erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten ist Einsicht nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache mit dem Bauamt der Stadt Liebenwalde unter der Telefonnummer 033054/80542 möglich.

 

Des Weiteren wird die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung Liebenwalde „Stadtkern“ im Internet unter www.liebenwalde.de eingestellt.

 

Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich:

 

1.   Eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2.  Nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

 

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht wird.

 

Gemäß § 3 Absatz 4 BbgKVerf: Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustanden gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn Sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt auch für die Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- und Formvorschriften über die öffentliche Bekanntmachung, jedoch nur dann, wenn sich die Betroffenen aufgrund der tatsächlichen bewirkten Bekanntmachung in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt verschaffen konnten.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung der Satzung verletzt worden sind.
 

Übersichtsplan (ohne Maßstab, da dieser lediglich der Gebietsabgrenzung dient):

 Stadtkern Quelle: Ausschnitt aus der Anlage zur Aufhebung der Sanierungssatzung Liebenwalde „Stadtkern“

 

J. Lehmann
Bürgermeister
 

Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.

Bekanntmachung Aufhebung Sanierungssatzung Stadtkern

Aufhebungssatzung Begründung SG Stadtkern

Lageplan zur Aufhebungssatzung Liebenwalde Stadtkern