Bekanntmachungen
Bekanntmachung
über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Gut Hammer“ in der Stadt Liebenwalde, Ortsteil Hammer nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
Das Plangebiet liegt im Kern des Ortsteils Hammer der Stadt Liebenwalde zwischen der Poststraße im Norden und der Eberswalder Straße im Süden. Es umfasst das Gelände des ehemaligen Gutes Hammer. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 135 der Flur 7 der Gemarkung Hammer mit einer Größe von ca. 3,8 ha. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt.
Planungsziel ist die Schaffung einer neuen Ortsmitte mit einer gemischten Nutzungsstruktur in Anlehnung an die bauliche Struktur des ehemaligen Gutshofs. Vorhandene bauliche Strukturen des ehemaligen Gutes wie z.B. das ehemalige Gutshaus und der daneben stehende ehemalige Kornspeicher inklusive der zugehörigen Freiflächen des ehemaligen Parks mit altem Baumbestand sollen aufgenommen werden.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Liebenwalde hat am 24. Februar 2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Gut Hammer“ mit Begründung und Anhängen gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt.
Die genannten Unterlagen liegen
vom 03.05.2022 bis zum 06.06.2022
im Rathaus der Stadt Liebenwalde, Rathaussaal, Marktplatz 20, 16559 Liebenwalde aus und können während der folgenden Zeiten eingesehen werden:
Montag | 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Freitag | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Weiterhin liegen die Unterlagen im Internet unter www.liebenwalde.de (Bauen/Wohnen - Auslegungen) sowie zusätzlich im Zentralen Landesportal Brandenburg unter https://planungsportal.brandenburg.de zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Rathaussaal sollte aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge nur einzeln betreten werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift oder unter der E-Mailadresse vorgebracht werden.
Postanschrift der Stadt Liebenwalde ist Marktplatz 20 in 16559 Liebenwalde.
Fragen können zeitnah gestellt werden per E-Mail bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung:
Herr Henke Tel.: 033054/80542
E-Mail:
Gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB weisen wir darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, die im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt werden, gehören:
- Landschaftspflegerisches Fachgutachten Artenschutz für den Bebauungsplan „Gut Hammer“ inkl. Lageplan, Dipl.-Ing. Hagen Roßmann, Seeblick, September 2020
- Landschaftspflegerisches Fachgutachten Baumkartierung für den Bebauungsplan „Gut Hammer“ inkl. Lageplan, Dipl.-Ing. Hagen Roßmann, Seeblick, September 2020
- Baugrunderkundung und –beurteilung, Teil 1 und 2, stralab Baustoff und Straßenprüfung GmbH, Rüdersdorf, 1. Februar 2021
- Untersuchung von potenziellen Ausbaumaterialien auf umweltrelevante Merkmale, Prüfbericht, stralab Baustoff und Straßenprüfung GmbH, Rüdersdorf, 9. Juni 2021
- Baugrunduntersuchung/ Dokumentation, Ergebnisbericht Nr. 219006-k, stralab Baustoff und Straßenprüfung GmbH, Rüdersdorf, 6. September 2021
- Schalltechnische Stellungnahme/ Ersteinschätzung zum B-Planverfahren „Gut Hammer“, KSZ Ingenieurbüro GmbH, Berlin, Dezember 2021
- Stellungnahmen des Landkreises Oberhavel, insb. die Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, vom 27. Oktober 2020 und vom 27. April 2021
- Stellungnahmen des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum vom 29. September 2020, vom 27. Oktober 2020 und vom 18. März 2021
- Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt vom 13. Oktober 2020 und vom 15. April 2021
- Stellungnahmen des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände vom 22. Oktober 2020 und vom 26. April 2021
I. Aus den Fachbeiträgen und den umweltbezogenen Stellungnahmen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Angaben zum Schutzgut Fläche
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, insbesondere Ausführungen durch Überbauung der Fläche (anlagebedingter Konflikt); zu Vermeidungs-/ Minimierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Inanspruchnahme der Fläche.
Angaben zum Schutzgut Boden
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, u.a. mit Ausführungen zu lokalen Beeinträchtigungen sowie zur Puffer- und Filterfunktion, Bodenschutzfunktion, Lebensraumfunktion, biotischen Ertragsfunktion, Funktion als Lebensstätte sowie Bodendenkmale und Altlasten; zu Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Plan mögliche Versiegelung (Verwendung versickerungsfähiger Oberflächenmaterialien); zu Ausgleichsmaßnahmen durch Grünfestsetzungen innerhalb des Plangebiets.
Angaben zum Schutzgut Wasser
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, u.a. mit Ausführungen zum Grund- und Oberflächenwasser und zur Versickerung des Niederschlagswassers; zur Grundwasserbeschaffenheit und Verschmutzungsgefahr des Grundwassers; zu baubedingten Auswirkungen auf das Grundwasser (Eindringen von Bauschadstoffen in den Boden); zu Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahmen im Hinblick auf die durch den Plan mögliche Versiegelung von Flächen (Verwendung versickerungsfähiger Oberflächenmaterialien); zu Vermeidungs-/ Minimierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Beeinträchtigung des Wasserhaushalts (Versickerung des auf dem Grundstück anfallenden Regenwassers).
Angaben zum Schutzgut Klima/ Luft
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, u.a. mit Ausführungen zum Lokalklima und zur allgemeinen Lufthygiene; zu Auswirkungen der Erhöhung des Versiegelungsgrades und der zusätzlichen Bebauung auf die klimatischen Verhältnisse auch während der Bauzeit; zu Vermeidungsmaßnahmen durch geplante Grünfestsetzungen; zu Ausgleichsmaßnahmen durch Baum- und Heckenpflanzungen innerhalb des Plangebiets.
Angaben zum Schutzgut Landschaft
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, u.a. mit Ausführungen zu landschaftsprägenden vorhandenen Grünstrukturen insbesondere des Gutsparks; zu den Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild durch die Umsetzung der Planung; zu Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen durch
Grünfestsetzungen.
Angaben zum Schutzgut Mensch
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, mit Hinweisen auf bestehende Vorbelastung durch das angrenzende Umfeld insbesondere den Verkehr; zur Lärmbeeinträchtigung durch die zulässigen Nutzungen; zur Beeinträchtigung durch den zu erwartenden Verkehr (Lärmbelastung) sowie der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung; zu baubedingten Auswirkungen (Baulärm, Baufahrzeuge); zu Minderungs-/ Vermeidungsmaßnahmen zu Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch durch Gebäudestellung und Verortung von Nutzungen; zu Maßnahmen zur Vermeidung/ Verminderung von Lichtemissionen im Betrieb und während des Baus.
Angaben zum Schutzgut Vegetation/ Tierwelt
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben, Ausführungen zu Biotoptypen, Gehölzen und Baumbestand, Fauna, Vögel, Avifauna im Plangebiet und in der angrenzenden Umgebung um das Plangebiet, Rast- und Zugvögel, Fledermäuse, Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Insekten; Zu den baubedingten Auswirkungen (Belastungen durch Verlust von Nahrungsstätten für Vögel); zu den anlagebedingten Auswirkungen (Verlust von Nahrungsstätten für Tiere); zu Ausgleichsmaßnahmen durch Baum- und Heckenpflanzungen des Plangebiets; zu Regelungen für Gehölzentfernung, CEF-Maßnahmen für Höhlen- und Halbhöhlenbrüter und Fledermäuse.
Angaben zum Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Vorbelastung und Auswirkungen durch das Vorhaben.
Bestandsplan mit Fauna
Bestandsplan der Biotoptypen.
II. Aus der faunistischen Untersuchung
Angaben und Ermittlung der relevanten Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, ausgewählter national geschützter Arten und der Vogelschutzrichtlinie (Amsel, Blaumeise, Bluthänfling, Feldsperling, Feldlerche, Gartenrotschwanz, Grünfink, Klappergrasmücke, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Ringeltaube, Rotkehlchen, Singdrossel, Stieglitz); Prognose und Bewertung der Schädigung oder Störung relevanter Arten durch bau- anlage- und betriebsbedingte Störungen insbesondere betroffener Arten nach der Vogelschutzrichtlinie, Zug-, Rast- und Gastvögeln, Fledermäusen, Reptilien insbesondere Zauneidechse, Amphibien, Säugetieren, Insekten; Ausführungen zu Verbotstatbeständen nach Bundesnaturschutzgesetz und Empfehlungen zu möglichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
III. Aus den weiteren umweltbezogenen Stellungnahmen
Angaben und Informationen unter anderem zur Lärmsituation; Informationen zum veränderten Verkehrsaufkommen aufgrund der geplanten Nutzung; Information zur Versiegelung, Informationen zur hydrologischen Situation; faunistische Untersuchung der artenschutzrechtlichen bzw. eingriffsrelevanten Erfordernisse, insbesondere europäisch geschützter FFH-Arten und ausgewählte national geschützte Arten, Informationen zu den Auswirkungen der Bebauung auf die Lebensräume vorhandener Vogelarten; Informationen vorhandener Biotopstrukturen und Baumbestand.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationsplichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der o.g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.
Geltungsbereich
J. Lehmann
Bürgermeister
Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.
Bekanntmachung
Angaben zum Auftraggeber
Bezeichnung Stadt Liebenwalde - Bau- und Ordnungsamt
Kontaktstelle Bauamt
Zu Händen Herrn Henke
Postanschrift Marktplatz 20
Ort 16559 Liebenwalde
Telefon +49 33054 805-42
Fax +49 33054 805-70
E-Mail
URL www.liebenwalde.de
Art und Umfang der Leistung
Es ist beabsichtigt, die Planungsleistungen für folgende Maßnahme auszuschreiben:
Bahnhof Liebenwalde - Wiederbenutzung des Bestandsgebäudes sowie Errichtung eines Anbaus
Beauftragt werden die erforderlichen Planungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsphasen 5 - 8 der HOAI
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Bahnhof Liebenwalde
Postanschrift Bahnhofstraße 25
Ort 16559 Liebenwalde
Ausführungsfristen
Zeitraum der Leistungserbringung
05/2022 - 12/2023
Zusätzliche Angaben
Dies ist eine Ex ante Bekanntmachung zur Herstellung der Transparenz im beabsichtigten Vergabeverfahren. Ein Anspruch auf
Einbeziehung in das Vergabeverfahren besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YLMRUXW
Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.