Aktuelles
Mitteilung des Vorstandes der Jagdgenossenschaft Liebenwalde
Aufgrund der Pandemie ist die Durchführung einer ordentlichen Genossenschaftsversammlung momentan nicht möglich.
Die Genossenschaftsversammlung soll nach Möglichkeit jedoch noch in diesem Jahr stattfinden
Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.
Mitteilung des Landkreises Oberhavel am 01.04.2021
Mit der Veröffentlichung der Änderungen zur Eindämmungsverordnung für das Land Brandenburg gelten für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tage-Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, modifizierte Festlegungen zur Eindämmung der Coronapandemie. Dies trifft auch auf Oberhavel zu. Die für das Kreisgebiet geltenden Regelungen hat der Landkreis am 31.03.2021 öffentlich bekannt gemacht. Sie treten am 01.04.2021 in Kraft.
Danach gilt weiterhin:
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,
- die Durchführung von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,
- die Durchführung von privaten Feiern und Zusammenkünften ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,
- Individualsport ist auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig,
- Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken sind für den Publikumsverkehr geschlossen.
Neu ist:
- Geschäfte des Einzelhandels, bei denen das zugelassene Sortiment (unter anderem Lebensmittel, Getränke, Drogerieartikel, Medikamente, Blumen und Gartenartikel) überwiegt, sind von der Schließung nicht betroffen.
Für den Zeitraum von Donnerstag, 01.04.2021, bis Montag, 05.04.2021 gelten folgende Maßnahmen:
- Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts, insgesamt jedoch mit höchstens fünf Personen, gestattet; Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bleiben hier unberücksichtigt.
- Private Feiern und sonstige Zusammenkünfte im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis im privaten Wohnraum und im zugehörigen befriedeten Besitztum oder in öffentlichen oder angemieteten Räumen sind nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts, insgesamt jedoch mit höchstens fünf Personen, gestattet; Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bleiben hier unberücksichtigt.
- Von Donnerstag, 01.04.2021, bis Montag, 05.04.2021, gilt darüber hinaus beim Aufenthalt im öffentlichen Raum von 22.00 Uhr und bis 05.00 Uhr des Folgetages eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Der Aufenthalt ist lediglich bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet.
Dies sind insbesondere:
- der Besuch von Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partnern sowie von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten,
- die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,
- die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen,
- die Begleitung und Betreuung Sterbender oder von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
- die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Leistungen,
- die Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Leistungen und die Versorgung und Pflege von Tieren,
- die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
- das Aufsuchen der Arbeitsstätte und die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten,
- die Teilnahme an Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes, religiösen Veranstaltungen, nicht-religiösen Hochzeiten und Bestattungen,
- die Teilnahme an privaten Zusammenkünften (zum Beispiel Verwandtenbesuche),
- die Durchführung von Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und zur Jagdausübung durch jagdberechtigte und beauftragte Personen.
Bei steigenden Inzidenzzahlen behält sich der Landkreis Oberhavel weitere Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Coronapandemie vor, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen.
Bekanntmachung - Betretungsverbot
In Anwendung der Siebenten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg, zuletzt geändert am 30.03.2021 wird folgendes festgelegt:
Das Rathaus – Marktplatz 20 in 16559 Liebenwalde – darf nicht mehr betreten werden.
Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung per E-Mail, Telefon, Fax und schriftlich – Stadt Liebenwalde, Marktplatz 20, 16559 Liebenwalde.
Der Briefkasten am Rathaus wird mehrfach am Tag geleert.
Persönliche und telefonische Termine können vereinbart werden. Bitte nutzen Sie folgende Kontakte:
E-Mail:
033054 8050 Sekretariat des Bürgermeisters
033054 80542 Bauamt
033054 80522 Standesamt
033054 80521 Einwohnermeldeamt
033054 80532 Stadtkasse
Ziel des Betretungsverbotes ist es, die Übertragungswege des Coronavirus SARS-CoV-2 zu unterbrechen bzw. das Risiko einzudämmen.
Diese Anordnung gilt vorerst bis einschließlich 18. April 2021.
Elterninfo 
Liebe Eltern,
seit Ende Dezember 2020 unterliegt in Brandenburg die Kindertagesbetreuung erneut pandemiebedingten präventiven Einschränkungen. Die Hortbetreuung wurde auf eine Notbetreuung beschränkt.
Die Landesregierung hat die Eltern zudem aufgefordert, freiwillig nicht an der Kindertagesbetreuung teilzunehmen, um die Auslastung der Kindertagesstätten, auch im Rahmen der Notbetreuung, auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Nunmehr hat das Land Regelungen zum Umgang mit den Elternbeiträgen getroffen.
Auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen Eltern bzw. Personensorgeberechtigten und Einrichtungsträger verzichtet die Stadt Liebenwalde auf die Erhebung von Elternbeiträgen in folgendem Umfang:
• Betreuungsleistung wird einen Monat nicht in Anspruch genommen = volle Beitragsfreiheit
• Betreuung wird bis zu 50 % in Anspruch genommen = hälftige Beitragsfreiheit.
Diese Regelung erfolgt analog für die Erhebung des Essengeldes.
Dazu ist es erforderlich, bis zum 15. des jeweiligen Monats gegenüber der Stadt Liebenwalde als Trägerin der Einrichtungen eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Wollen Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, teilen Sie Ihre Entscheidung bitte bis zum 15. des jeweiligen Monats der Leiterin Ihrer Kita mit.
An diese Erklärung sind Sie für den jeweiligen Monat gebunden. Dies ist erforderlich, um den Personaleinsatz entsprechend planen zu können.
Für den Monat Januar 2021 erfolgt die Abrechnung über die Anwesenheitslisten der Kitas.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten und helfen Sie mit, die Kontakte so weit möglich zu beschränken, denken Sie dabei auch an die Erzieherinnen und Erzieher Ihrer Kinder. Nur gemeinsam können wir diese Pandemie wirksam bekämpfen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Stadt Liebenwalde unter
Tel. 033054/80522 oder
E-Mail:
jeder Zeit zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
J. Lehmann
Bürgermeister
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Förderung von Projekten in der LEADER-Region
Die 14. Projektauswahlrunde der LEADER-Region Obere Havel ist gestartet
Ab 28.01.2021 und bis zum Stichtag 26.03.2021 können sich Bürger, Unternehmen, Vereine und Kommunen um die Förderung von Projekten in der LEADER-Region Obere Havel bewerben. Für diesen Projektaufruf stehen in der Region 1,6 Mio. € zur Verfügung.
Damit möglichst viele Projektträger von den noch bereitstehenden Mitteln profitieren können, ist der Aufruf beschränkt auf eine maximale Fördersumme von 300.000 € unter Berücksichtigung der Förderhöchstgrenzen der LEADER-Richtlinie. Es sind weitere Aufrufe geplant.
Die Entscheidung zur Projektauswahl trifft die LAG in einer Mitgliederversammlung im April 2021. Antragsteller mit Projekten, die eine Förderempfehlung der LAG erhalten haben, können innerhalb von 8 Wochen einen Antrag auf Förderung beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung in Neuruppin stellen.
Zur LEADER-Region Obere Havel gehören das Amt Gransee und Gemeinden, die Städte und Gemeinden Fürstenberg/Havel, Zehdenick, Löwenberger Land, Liebenwalde, Kremmen, Oberkrämer und Mühlenbecker Land sowie von der Stadt Oranienburg die Ortsteile Schmachtenhagen, Zehlendorf und Wensickendorf.
Für die Bewerbung zur Förderung von Vorhaben nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit dem Regionalmanagement auf und senden den vollständig ausgefüllten Projektbogen (zu finden unter www.ile-oberhavel.de) bis spätestens 26.03.2021 an das Regionalmanagement. Voraussetzung für eine Förderung sind u.a. die Sicherung der Finanzierung und bei Bauvorhaben eine ggf. erforderliche Baugenehmigung.
Bei Fragen zur Arbeit der LAG, zu Fördermöglichkeiten über LEADER oder zum Verfahren der Förderantragstellung informieren Sie sich bitte auf der Internetseite www.ile-oberhavel.de oder wenden sich an das LEADER-Regionalmanagement:
Frau Susanne Schäfer; Frau Dr. Sabine Bauer
Tel.: 03301/601 672 mittwochs und donnerstags im ILE-Treff
Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg im Landratsamt,
Haus 1, Zimmer 1.82 oder 0162-858 11 64
E-Mail:
Bekanntmachung zur Gewinnung von Wahlhelfern zur Bundestagswahl am 26.9.2021
In diesem Jahr werden die Bürgerinnen und Bürger zum Gang an die Wahlurnen gerufen am Sonntag, den 26. September 2021, natürlich ist auch Briefwahl möglich.
Als wichtigste Form der aktiven Teilnahme der Bürger am politischen Leben sind Wahlen. Alle wahlberechtigten Liebenwalder können nach heutigem Kenntnisstand am Wahlsonntag in sieben Urnenwahllokalen ihre Stimme abgeben.
Ohne die Mitwirkung von ehrenamtlichen Wahlhelfern ist die Durchführung der Bundestagswahl (§ 9 BWG) nicht möglich. Für die Besetzung der sieben Urnenwahllokale (jeweils ein Urnenwahllokal in den Ortsteilen Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland und zwei in Liebenwalde) und mindestens einem Briefwahlvorstand werden 60 bis 70 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Die Stadtverwaltung als Wahlbehörde kann auf erfahrene Wahlhelfer der vergangenen Wahlen zurückgreifen, aber uns ist auch bekannt, dass mehrere Wahlhelfer der vergangenen Jahre zur Risikogruppe in der Covid 19 – Pandemie gehören. Deshalb bitten wir schon jetzt Bürgerinnen und Bürger sich am Wahlsonntag – 26. September 2021 – zur Verfügung zu stellen. Wahlhelfer kann jeder werden, der am Wahltag 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde und selbst nicht Wahlbewerber für den Bundestag ist.
Rahmenbedingungen:
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen das Ehrenamt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über personenbezogene Daten verpflichtet.
Die Einteilung erfolgt zum Wahllokal des Wohnortsteils. Sie werden in der 38. KW 2021 geschult und erhalten ein Erfrischungsgeld von 25,-€. Am Wahlsonntag ist der Einsatz im Wahllokal von 7:30 Uhr bis zum Abschluss der Auszählung und Erstellung der Niederschrift. Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher übernimmt die zeitliche Organisation am Wahlsonntag.
Aufgaben am Wahlsonntag:
Als Mitglied eines Wahlvorstandes sorgen sie für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl. Zu den Aufgaben der Wahlhelfer zählen beispielsweise – die Überprüfung der Wahlberechtigung der Bürger, Ausgabe der Stimmzettel, Auszählung der Stimmzettel nach 18:00 Uhr.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger melden sich bitte bis zum 10. März 2021 in der Stadtverwaltung telefonisch unter der Rufnummer 033054 80510 oder per E-Mail an bzw. mit einer kurzen Information – Name, Vorname, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit – in den Hausbriefkasten am Rathaus Marktplatz 20 in 16559 Liebenwalde.
Vielen Dank für ihre Unterstützung im Voraus
J. Lehmann
Bürgermeister
Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.
Notbetreuung für den Wegfall der Präsenzpflicht an Grundschulen und Schließung der Horte ab dem 04.01.2021
Sehr geehrte Eltern,
die aktuelle Pandemielage führt dazu, dass die Landesregierung Brandenburg ab dem 04.01.2021den Präsenzunterricht an Grundschulen sowie der Hortbetrieb untersagt hat.
Diese Regelung finden Sie in der aktuellen Eindämmungsverordnung vom 18.12.2020 (§§ 17 und18).
In den Grundschulen und Horten wird aber eine Notbetreuung stattfinden.
Eine Notbetreuung Ihres Kindes kann ab dem 04.01.2021 aber nur erfolgen, wenn Sie in einemkritischen Infrastrukturbereich beschäftigt sind und die Notbetreuung Ihres Kindes durch den Landkreis Oberhavel bestätigt wurde.
Eine Bestätigung der Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 erhalten Sie, wenn beide Sorgeberechtigten wichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Organisationen und Einrichtungen sind, die von wesentlicher Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen sind und bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen entstehen würden und für die aus diesem Grund eine Betreuung gewährleistet sein muss. Die Berufsgruppen (systemrelevante Berufe), die diesen Kategorien entsprechen, finden Sie im Antragsformular (siehe Anlage).
Eine Notbetreuung kann nur gewährt werden, wenn beide Sorgeberechtigten in den systemrelevanten Berufen tätig sind.
Eine Ausnahme der im vorigen Satz dargestellten Regelung gilt, wenn ein Elternteil im stationärenoder ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Diese Eltern haben auch einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn ihre Kinder in den Jahrgangsstufen 5 oder 6 beschult werden.
Das Antragsformular muss vom Arbeitsgeber bestätigt werden und ist dann per E Mail an die Adresse: zu richten. Nur vollständige Anträge mit den notwendigen Unterschriften können bearbeitet werden. Unvollständige Anträge werden zurückgeschickt und müssen wieder vollständig eingereicht werden.
Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie umgehend eine Bestätigung per Email.
Auf der Homepage des Landkreises www.oberhavel.de/notbetreuung oder auf der Homepage Ihrer Heimatstadt oder Heimatgemeinde kann das entsprechende Formular heruntergeladen werden.
Grundsätzlich gilt, dass alle Schulen und Horte eine Notbetreuung anbieten. Die Förderschulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sind von der Schließung (Wegfall des Präsenzunterrichts) nicht betroffen. Das sind die Regenbogenschule in Hennigsdorf sowie die Exin-Förderschule in Zehdenick.
Unter der Telefonhotline 03301 601 3400 oder stehen Ihnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr werktäglich für Ihre Fragen zur Verfügung.
Liebe Eltern,
wir befinden uns in einer schwierigen Phase der Pandemiebekämpfung. Wir in der Verwaltung und Sie an Ihren Arbeitsplätzen tun alles, um den Menschen zu helfen. Dafür möchte ich Ihnen sehr herzlich danken.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2021.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
K. Fussan
Leiterin Fachbereich Jugend
Antragsformulare für die Notbetreuung Schule/Hort – ab dem 04.01.2021
Zusatzbescheinigung 2. Sorgeberechtigte Person
Coronavirus: Aktuelle Lage in Oberhavel
Ansprechpartner für Coronatests / Stationäre und mobile Teststellen im Aufbau / Infotelefon des Gesundheitsamtes / Aktuelle Fallzahlen für Oberhavel
Ansprechpartner für Coronatests
Vom Gesundheitsamt werden Tests immer dann angeordnet, wenn ein begründeter Verdachtsfall vorliegt, dass eine Person sich mit dem SARS CoV2-Virus infiziert haben könnte, weil sie Kontakt zu einem Infizierten hatte oder wenn beispielsweise in einer Einrichtung ein Ausbruchsgeschehen zu verzeichnen ist.
Liebe Gewerbebetreibende und Unternehmer,
der Landkreis Oberhavel hat die WInTO beauftragt, sich den Problemen und Sorgen bei der Bewältigung der Folgen des Coronavirus für das Unternehmen anzunehmen.
Es wird ungekürzt die Pressemitteilung des Landkreises Oberhavel vom 23.03.2020 veröffentlicht.
M. Schnur
Pressesprecherin
Pressemitteilung
Unterstützung für Unternehmen durch die WInTO
Hilfsangebot für Unternehmen und Existenzgründer im Landkreis Oberhavel
Die Wirtschafts-, Innovations- und Tourismusförderung Oberhavel GmbH (WInTO) hat eine Beratungsstelle eingerichtet, um Unternehmen und Existenzgründer im Landkreis Oberhavel bei der Bewältigung der Herausforderungen infolge des Coronavirus zu unterstützen. Das Team der WInTO steht den Unternehmen von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr unter der Rufnummer 03302 559-200 zur Beratung zur Verfügung. Darüber hinaus ist die telefonische Erreichbarkeit für Notfälle rund um die Uhr, auch am Wochenende, gegeben.
In den letzten Wochen und Tagen sind im Zusammenhang mit dem Coronavirus viele Maßnahmen, Verordnungen und Hilfspakete für Gewerbetreibende angelaufen. Die konkrete Umsetzung der diversen Hilfsprogramme ist für die kommenden Tage durch Bund und Land in Aussicht gestellt. Um hier den Überblick zu bewahren und Hilfestellung zu leisten, bietet die WInTO Unternehmen des Landkreises Oberhavel eine Erstberatung an – von der Information über finanzielle Hilfen bis zur Unterstützung bei der Antragstellung. Darüber hinaus vermittelt die WInTO den Kontakt zu wichtigen Anlaufstellen, etwa zur Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), der WFBB, der Handwerkskammer und der IHK.
Die aktuellen Hilfsprogramme von Bund und Land umfassen Zuschüsse, Liquiditätsdarlehen, steuerliche Entlastungen und Verbesserungen des Kurzarbeitergeldes. Hinzu kommen Möglichkeiten, die IHK-Mitgliedsbeiträge zu stunden, die Insolvenzantragspflicht auszusetzen oder eine Förderung für Home Office-Arbeitsplätze zu erhalten.
Kontakt zur WInTO GmbH
Die Beratungsstelle der WInTO ist von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr unter der Rufnummer 03302 559-200 sowie der E-Mail-Adresse zu erreichen. Die Hotline für Notfälle außerhalb der Geschäftszeiten lautet: 0151 65 79 06 29. Informationen gibt es außerdem online unter www.wirtschaft-oberhavel.de.
Auch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie hat ein Servicetelefon für Unternehmen geschaltet, es ist unter den folgenden Rufnummern erreichbar: 0331/866-1887, 0331/866-1888 und 0331/866-1889.
Willkommen in Liebenwalde am neuen Park- und Rastplatz Berliner Straße
Am 11. Juni 2019 konnte nach einer Bauzeit von vier Monaten die Park- und Rastanlage mit E-Säule in der Berliner Straße in Liebenwalde an die Öffentlichkeit übergeben werden.
Das Investitionsvorhaben für die gesamte Baumaßnahme betrug 280.000 €. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen fördert die E-Säule mit 4.923,48 € und 192.000 € Fördermittel standen aus dem Förderprogramm Leader zur Verfügung.
Bürgern und Gäste können jetzt zwei Behindertenparkplätze, 27 PKW-Parkplätze und zwei Parkplätze zum Laden von Elektrofahrzeugen und fünf Fahrradbügel sowie Sitzplätze und eine Hinweistafel nutzen.
Durch umfassende Bepflanzung der Park- und Rastanlage wirkt sie einladend zum Verweilen, denn die Parkplätze unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung. Es ist also möglich von dieser Stelle lange Radtouren zu starten, wenn man sein Rad auf dem Dach- oder Heckträger am PKW mitgebracht hat. Oder man verweilt im Stadthafen, oder spaziert zum historischen Stadtkern mit offener Kirche und Museum im Knast oder 200m zum Feuerwehrmuseum in der Berliner Straße.
Die Verfahrensweise zu E-Säule ist unter diesem Link online verfügbar.
Viel Spaß bei Ihrem Besuch in Liebenwalde.
M. Schnur
Pressesprecherin
Mitteilung über Mobilen Bürgerservice
Der Mobile Bürgerservice ist ein weiterer Baustein unserer bürgernahen und dienstleistungsorientierten Stadtverwaltung.
Zielgruppe sind nicht nur unsere älteren Einwohner, sondern vielmehr alle Bürger in den Ortsteilen, deren Mobilität eingeschränkt ist bzw. denen das Aufsuchen der Stadtverwaltung, Marktplatz 20 in 16559 Liebenwalde Schwierigkeiten bereitet.
Terminabstimmung erfolgt flexibel nach spezifischen Bedürfnissen in den unten angegebenen Standorten sowie in begründeten Ausnahmen auch als Hausbesuche.
Dabei wird das gesamte Leistungsspektrum des Einwohnermeldeamtes angeboten.
Bekanntmachungsanordnung Nachtragssatzung 2018 der Stadt Liebenwalde
Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Liebenwalde am 13.12.2018 mit Beschluss – Nr.: 520-30/2018 (SVV) beschlossene Nachtragssatzung der Stadt Liebenwalde für das Jahr 2018 ist gemäß § 1 BekanntmV in ihrem vollen Wortlaut in den Bekanntmachungskästen der Stadt Liebenwalde entsprechend des § 9 – Bekanntmachung - der Hauptsatzung der Stadt Liebenwalde vom 26.02.2009, zuletzt geändert am 13.12.2018, öffentlich bekannt zu machen.
Bekanntmachungsanordnung Haushaltssatzung 2019 der Stadt Liebenwalde
Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Liebenwalde am 13.12.2018 mit Beschluss – Nr.: 521-30/2018 (SVV) beschlossene Haushaltssatzung der Stadt Liebenwalde für das Jahr 2019 ist gemäß § 1 BekanntmV in ihrem vollen Wortlaut in den Bekanntmachungskästen der Stadt Liebenwalde entsprechend des § 9 – Bekanntmachung - der Hauptsatzung der Stadt Liebenwalde vom 26.02.2009, zuletzt geändert am 13.12.2018, öffentlich bekannt zu machen.
Infoblatt des Landkreises Oberhavel zur Grünschnittentsorgung