Aktuelles
Auch in diesem Jahr präsentiert der Kulturverein Liebenwalde mit Unterstützung der Stadt Liebenwalde Konzertveranstaltungen in den Sommer & Herbstmonaten.
Die Eröffnung der 3.Liebenwalder Sommerkultur (gefördert aus Mitteln des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz) findet erneut in Zusammenarbeit mit der ev. Kirchengemeinde Liebenwalde statt.
Am ersten Sommerferien-Sonntag geht es ab 19:00 Uhr rund - bei hoffentlich warmen Sommerwetter – mit einem musikalischen Highlight bei der Polka-Pfarrgarten-Party.
Die international bekannte Band POLKAHOLIX wird dem Publikum einen Mix aus Rock´n´Roll, Ska, Folk – eigentlich alles „Polka“ - in die Herzen und Tanzbeine jagen.
Ende August gibt es klangvolles Orgelkonzert mit der bundesweit bekannten jungen Konzertorganistin Elizaveta Suslova.
Zum Weltkindertag ist ein Kinderliederkonzert geplant, das freudvolle Unterhaltung für die ganze Familie verspricht mit der Band Tina & die Ohrwürmer.
Alle Infos unter: www.kulturverein-liebenwalde.de
Daten im Überblick:
Sonntag, 16.7.2023 – 19:00 Uhr
POLKAHOLIX im Pfarrgarten, Marktplatz 3, 16559 Liebenwalde
Sonntag, 27.8.23 – 16:00 Uhr
Orgelkonzert mit Elizaveta Suslova
Kulturkirche Liebenwalde, Marktplatz, 16559 Liebenwalde
Mittwoch, 20.9.23 (in Planung)
Konzert für die ganze Familie mit der Kinderliedermacher-Band
Tina & die Ohrwürmer
Kulturkirche Liebenwalde, Marktplatz, 16559 Liebenwalde
Schadstoffsammlung aus privaten Haushalten
Achtung! Nur für private Haushalte - Keine Gewerbesammlung!
- Frühjahrstour-
Samstag, 06.05.2023
Liebenwalde, Am Markt
14.30 Uhr – 18.00 Uhr
Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.
ÖFFENLICHE AUSSCHREIBUNG
VERMIETUNG GEWERBEFLÄCHE
Die Stadt Liebenwalde schreibt öffentlich eine Gewerbefläche im Ortsteil Liebenwalde zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Vermietung aus.
LAGE:
Die Gewerbefläche befindet sich im Ortsteil Liebenwalde Breite Straße 2 / Havelstraße, 16559 Liebenwalde. Die Fläche befindet sich unweit der Kirche und dem Marktplatz von Liebenwalde entfernt.
OBJEKTBESCHREIBUNG:
Die Gewerbefläche befindet sich im Erdgeschoss und ist 62,11 m² groß. In der Fläche befindet sich eine Küche. Ein WC mit 10,06 m² befindet sich in einem separaten Raum, gegenüberliegend der Gewerbefläche. Eine Außenfläche auf dem Hof kann mitgenutzt werden.
Die Fläche wurde als Hofcafé genutzt. Eine andere Nutzung ist nach Prüfung möglich.
SONSTIGE ANGABEN:
Bei Mietinteresse richten Sie Ihre Anfrage bitte schriftlich bis zum 30.04.2023 unter Angabe eines Nutzungskonzeptes und eines Mietzinsvorschlages an die
Stadt Liebenwalde
Frau Fischer
Marktplatz 20
16559 Liebenwalde
Tel.: 033054/80514
E-Mail:
HINWEIS:
Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine öffentliche und unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Anfragen zur Anmietung. Die Bestimmungen von VOB/VOL finden keine Anwendung. Die Entscheidung der Stadt Liebenwalde, ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen vermietet wird, ist freibleibend.
J. Lehmann
Bürgermeister
Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.
Öffentliche Bekanntmachung
Schöffenwahl für die Wahlperiode 2024 – 2028
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 01.01.2024 bis 31.12.2028 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Liebenwalde mit den Ortsteilen Hammer, Freienhagen, Kreuzbruch, Liebenthal, Liebenwalde und Neuholland insgesamt 7 Personen, die am Amtsgericht Zehdenick und Landgericht Neuruppin als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Stadtverordnetenversammlung schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichten im Zeitraum vom 16. August 2023 bis 8. Oktober 2023 die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit ab dem 1. Januar 2024.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Liebenwalde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und aus gesundheitlichen Gründen für das Amt geeignet sind.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, sowie Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sind von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in der oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.
Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Weitere Informationen zu einer Tätigkeit als Schöffe finden Sie unter www.schoeffenwahl.de.
Interessierte Bürger, welche o.g. Voraussetzungen erfüllen, können sich zu den Dienststunden in der Stadtverwaltung Liebenwalde, Zimmer 3, Marktplatz 20, 16559 Liebenwalde schriftlich (siehe Link Anlage Bewerbungsvordruck Erwachsenenschöffen) auch per E-Mail unter oder mündlich bis zum 29. Mai 2023 melden.
Vielen Dank.
J. Lehmann
Bürgermeister
Anlage Bewerbungsvordruck Erwachsenenschöffen
Bauabgangsstatistik im Land Brandenburg
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,
das Gesetz über die Statistik der Bautätigkeit im Hochbau und die Fortschreibung des Wohnungsbestandes (Hochbaustatistikgesetz - HBauStatG) regelt, dass für den Abbruch von Wohngebäuden auch die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Auskunft verpflichtet sind.
Mit Ihren Angaben sichern Sie die Aktualität der jährlichen Fortschreibung des Wohngebäude- und Wohnungsbestandes für Ihre Gemeinde und damit u. a. die Grundlage für bau- und wohnungspolitische Entscheidungen.
Melden Sie bitte deshalb als Eigentümerin/Eigentümer
den Abbruch von Wohngebäuden bis 1.000 m3 umbauten Raum,
den Abgang von Gebäudeteilen mit Wohnraum (Wohnräume, Wohnungen)
die Nutzungsänderung von Wohnraum
an das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Standort Berlin (E-Mail, Fax oder Post).
Der Erhebungsbogen ist unter: https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet online abrufbar.
Beachten Sie bitte, dass der Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m3 umbauten Raum bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen ist. In diesen Fällen reichen Sie bitte den ausgefüllten Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik nur bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Mit freundlichen Grüßen
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.
Erhebungsbogen_Bauabgang_Land Brandenburg
Pressemitteilung
Landkreis wirbt für Bereitstellung privater Unterkünfte an ukrainische Geflüchtete
Wohnkosten für bedürftige Menschen werden vom Jobcenter Oberhavel oder vom Fachdienst Sozialhilfe übernommen
Knapp 2.500 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer haben seit Kriegsbeginn im Februar 2022 in Oberhavel Zuflucht gefunden. Nur rund 300 von ihnen leben aktuell in Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises. Alle anderen sind bei Privatpersonen, Familienangehörigen oder Bekannten untergekommen. Das private Engagement von Bürgerinnen und Bürgern spielt somit eine entscheidende Rolle bei der Unterbringung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen.
„Für dieses tolle Engagement bedanken wir uns noch einmal sehr herzlich“, sagt Johannes Kühl, Fachbereichsleiter für Soziales und Integration. „Die Situation bleibt aufgrund des anhaltenden Krieges in der Ukraine jedoch weiterhin angespannt. Es ist uns wichtig, die gastgebenden Familien zu entlasten, den Geflüchteten bessere Wohnbedingungen zu ermöglichen und zugleich weiteren Menschen, die in Oberhavel Zuflucht suchen, zu helfen. Deshalb rufen wir private Anbieterinnen und Anbieter von Wohnraum dazu auf, ihre Angebote an den Landkreis zu melden. Diese werden dann von der Kreisverwaltung an die Wohnungssuchenden weitergeleitet.“
Gesucht werden insbesondere abgeschlossene Wohnungen, Ferienhäuser und Bungalows. So soll sichergestellt werden, dass die Unterbringung nicht nur kurzfristig erfolgen kann. „Selbstverständlich haben Vermieterinnen und Vermieter dabei einen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für die Unterkunft“, informiert Kühl.
Parallel arbeitet die Kreisverwaltung selbst daran, weitere Unterkünfte für Geflüchtete bereitzustellen. Unter anderem ist eine Erweiterung der Gemeinschaftsunterkunft in der Dr. Heinrich-Byk-Straße in Oranienburg geplant. Weil dafür Baumaßnahmen notwendig sind, wird die Umsetzung jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Kosten der Unterkunft abrechnen
Für Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) beziehen, werden die Kosten der Unterkunft – dazu zählen zum Beispiel die Miete und die Heizkosten – in angemessenem Umfang vom Jobcenter Oberhavel übernommen. Für die Auszahlung der Kosten für die Unterkunft an alle, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) beziehen, ist in Oberhavel der Fachdienst Sozialhilfe zuständig.
Für Vermieterinnen und Vermieter besteht die Möglichkeit, eine Bestätigung der Wohnkostenübernahme zu erhalten. Dabei ist es wichtig, eine schriftliche Vereinbarung oder ein Wohnraumangebot vorzulegen. Dabei soll auch die Anzahl der Personen, für die das Wohnraumangebot bereitsteht, übermittelt werden.
Die Unterlagen können per E-Mail an die jeweils zuständige Stelle – also das Jobcenter Oberhavel oder den Fachdienst Sozialhilfe – gesandt werden. Auf Wunsch können der Vermieterin oder dem Vermieter die Kosten auch direkt vom Landkreis überwiesen werden.
E-Mail an das Jobcenter:
E-Mail an den Fachdienst Sozialhilfe:
Besitzer oder Vermieter von Wohnungen und Ferienhäusern können sich an die Telefonhotline unter 03301 601-4800 wenden oder an das zentrale E-Mail-Postfach schreiben.
Für Geflüchtete ist es wichtig, vor Abschluss eines konkreten Mietvertrages eine Zusicherung zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung vom Landkreis einzuholen.
Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.
Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 41 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhauhalts (WHG) und § 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG), haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, das Räumgut ablegen und auf den Grundstücken einebnen.
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung der Grundflächeneigentümer und -nutzer, die Uferbereiche als Gewässerrandstreifen so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung und -entwicklung nicht beeinträchtigt wird!
Zuwiderhandlungen schließen einen Schadenersatzanspruch nach § 41 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 254 BGB aus.
Die Breite der Gewässerrandstreifen beträgt bei Gewässern II. Ordnung 5,0 Meter von der Böschungsoberkante landeinwärts.
In Vorbereitung dieser Unterhaltungsmaßnahmen bitten wir alle Anlieger, die freie Zufahrt zum Gewässer zu gewähren, indem z.B. Durchfahrten geöffnet und ortsveränderliche Koppelzäune, Hochsitze etc. aus dem Gewässerrandstreifen herausgesetzt werden.
Die Errichtung aller Anlagen (auch Zäune oder Gehölzpflanzungen) in und an Gewässern oder dem vorgenannten Uferbereich ist durch die untere Wasserbehörde des betreffenden Landkreises genehmigungspflichtig.
Zur Beantwortung von Fragen oder Abstimmungen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel", Mittelstraße 12, 16559 Liebenwalde.
Wasser- und Bodenverband
„Schnelle Havel“
Mittelstraße 12
16559 Liebenwalde
Verbandsvorsteher: Bodo Klein
Geschäftsführer: Hans Frodl
Tel. 033054 – 20998 0
Fax 033054 – 20998 19
Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.
Die Grundsteuerreform kommt- was ändert sich in 2022?
Die Grundsteuer gehört zu den ältesten Steuerarten. Sie ist eine bedeutende Einnahmequelle für Städte und Gemeinden und dient der Erfüllung ihrer Aufgaben, zum Beispiel für den Bau und die Unterhaltung von Straßen, Radwegen, Schulen und Bibliotheken. Sie wird jährlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundbesitz bezahlt und bei Vermietungen in der Regel als Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt.
Für die Grundsteuer gelten ab 2025 neue gesetzliche Regelungen. Hierfür leisten alle Finanzämter im Bundesgebiet die Vorarbeiten .und bewerten Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft vollständig neu.
Die wichtigsten Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier auf einen Blick.
Warum gibt es eine Reform?
Die Finanzämter müssen neue Werte ermitteln, da das Bundesverfassungsgericht in 2018 entschieden hat, dass die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte von 1935 bzw. 1964 für Grundstücke ab 2025 nicht mehr für die Grundsteuer verwendet werden dürfen. Zukünftig wird es alle 7 Jahre eine Neubewertung geben. Der 1. Januar 2022 ist der erste Neubewertungsstichtag.
Wer ist von der Reform betroffen?
Die Neubewertung betrifft alle, die am 1. Januar 2022 Eigentum oder Erbbaurechte an einem Grundstück hatten, egal ob sie es selbst nutzen oder vermieten bzw. verpachten. Auch für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke - Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wird eine Neubewertung durchgeführt.
Wer Grundstücke nur mietet oder pachtet, ist von der Reform selbst nicht betroffen, muss aber gegebenenfalls seinen Vermieter oder Verpächter mit Auskünften unterstützen.
Was ist zu tun?
Ende März 2022 hat das Bundesfinanzministerium im Bundessteuerblatt eine Aufforderung zur Abgabe einer Grundsteuerwerterklärung veröffentlicht. Hierdurch sind Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigte verpflichtet, beim zuständigen Finanzamt eine Grundsteuerwerterklärung abzugeben. Zuständig ist in Brandenburg das Finanzamt, in dessen Einzugsbereich das Grundstück liegt.
Wichtig:
Für die Abgabe der Erklärung haben Sie vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 Zeit. Vor dem 1. Juli 2022 können die Finanzämter noch keine Bescheide erlassen.
Weitere Informationen entnehmen Sie den unten aufgeführten Links:
https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de
https://www.gutachterausschuesse-bb.de/OHV/index.php
Hilfe für die Ukraine: Oberhavel richtet Soforthilfefonds zur Unterstützung von Geflüchteten ein
Landkreis bereitet sich auf die Aufnahme von Geflüchteten aus dem Kriegsgebiet vor / Private Hilfsinitiativen sind aufgerufen, sich zu melden
„Wohl die Wenigsten von uns konnten sich vorstellen, dass wir hier, im Herzen Europas, noch einmal einen Krieg erleben müssen. Die Bilder, die uns nun täglich aus der Ukraine erreichen, sind unerträglich – nicht nur für denjenigen von uns, die Freunde oder Angehörige in dem Land wissen“, sagt der amtierende Landrat Egmont Hamelow. „Wo wir die Menschen aus der Ukraine unterstützen können, werden wir das selbstverständlich auch in Oberhavel tun. So bereiten wiruns bereits jetzt auf die mögliche Unterbringung von aus der Ukraine geflüchteten Menschen vor. Unser Landkreis wird hier – wie schon 2015 – Verantwortung übernehmen und alles dafür tun, um hilfebedürftigen Menschen eine sichere Unterbringung zu ermöglichen.“
Der Landkreis Oberhavel kann selbst kurzfristig in vorhandenen Unterkünften bis zu 200 Menschen unterbringen. „Hierfür können wir Unterkünfte in der Dr.-Heinrich-Byk-Straße in Oranienburg herrichten. Ebenso prüfen wir mögliche zusätzliche Kapazitäten in den Wohnheimen unserer Oberstufenzentren“, so Hamelow, der am Montagmittag ebenso die Bürgermeisterin, die Bürgermeister und den Amtsdirektor der Städte und Gemeinden in einer Videokonferenz gebeten hat, weitere Möglichkeiten abzuwägen, Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich prüft auch der Landkreis weitere Angebote. „Wir bedanken uns außerdem für Hilfsangebote – beispielsweise von der Johanniter Unfallhilfe e.V. – die uns schon jetzt erreicht haben. Private Anbieter, die Möglichkeiten zur Unterbringung Geflüchteter sehen, können sich an den Landkreis wenden, der die Angebote bei Bedarf koordiniert“, so Hamelow.
Hilfsangebote und Nachfragen können an die folgende E-Mail-Adresse oder telefonisch gerichtet werden an:
E-Mail:
Telefon: 03301 601-4800
Der amtierende Landrat Egmont Hamelow wird noch in dieser Woche den Kontakt zu Oberhavels polnischen Partnerlandkreisen Biala Podlaska und Siedlce suchen, um sich ein Bild der Lage dort vor Ort zu machen und Hilfe bei der Bewältigung der Flüchtlingswellen speziell in unseren Partnerlandkreisen anzubieten.
Noch ist unklar, wie viele Flüchtlinge nach Brandenburg beziehungsweise nach Oberhavel kommen werden. Das Land Brandenburg rechnet derzeit mit 10.000 Menschen, die Obhut benötigen. Wie viele davon tatsächlich in Oberhavel Schutz suchen, ist derzeit nicht absehbar. Ukrainerinnen und Ukrainer können nach dem Schengen-Abkommen ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich für mindestens 90 Tage hier aufhalten.
Derzeit wird über ein europaweites Aufnahmeprogramm diskutiert, das Flüchtlingen aus der Ukraine nach den gleichen Regelungen ein vorübergehender Schutz für bis zu drei Jahre ermöglicht wird.
Wer hilfsbedürftige Menschen in der Krisenregion unterstützen möchte, kann dies unter anderem über die „Aktion Deutschland hilft“ tun, einem Bündnis deutscher Hilfsorganisationen. Das Bündnis ruft zu Spenden für die Betroffenen des Krieges auf.
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
BIC: BFSWDE33XXX
Hilfe für Familie Heinemann,
Am Sonnabend, den 6.11.2021 ist das Wohnhaus der Neuholländer Familie Heinemann abgebrannt. Ob und wann es wieder bewohnbar sein wird, ist momentan völlig unklar. Glücklicherweise sind alle Familienmitglieder wohlauf.
Die Woge der Hilfsbereitschaft und des Mitgefühls, die die Familie in den letzten Tagen erreicht hat, berührt sie tief. Sie zeigt uns allen, dass wir in Notlagen zusammenhalten und füreinander da sind.
Für eine möblierte Unterkunft, die mit den lebensnotwendigen Dingen ausgestattet ist, sowie Kleidung etc ist gesorgt, daher sind weitere Sachspenden derzeit nicht nötig. Wer dennoch Familie Heinemann unterstützen möchte, kann dies gerne über das von der Stadt Liebenwalde eingerichtete Spendenkonto tun:
Stadt Liebenwalde
DE04 1605 0000 3707 0737 33
Verwendungszweck: Spende Heinemann
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Unterstützung.
Mitteilung über Mobilen Bürgerservice
Der Mobile Bürgerservice ist ein weiterer Baustein unserer bürgernahen und dienstleistungsorientierten Stadtverwaltung.
Zielgruppe sind nicht nur unsere älteren Einwohner, sondern vielmehr alle Bürger in den Ortsteilen, deren Mobilität eingeschränkt ist bzw. denen das Aufsuchen der Stadtverwaltung, Marktplatz 20 in 16559 Liebenwalde Schwierigkeiten bereitet.
Terminabstimmung erfolgt flexibel nach spezifischen Bedürfnissen in den unten angegebenen Standorten sowie in begründeten Ausnahmen auch als Hausbesuche.
Dabei wird das gesamte Leistungsspektrum des Einwohnermeldeamtes angeboten.
Infoblatt des Landkreises Oberhavel zur Grünschnittentsorgung