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Kontakt

 

Liebenwalde - Stadt am Finowkanal

Marktplatz 20
16559 Liebenwalde


Tel. 033054 / 805 - 0
Fax 033054 / 805 - 70

 

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Dienstag

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9:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 15:00 Uhr (nur Meldeamt)

 

Termine für das Bauamt nur mit

telefonischer Vereinbarung unter:

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Ausschreibungen

AUSSCHREIBUNG GRUNDSTÜCKSVERKAUF

Unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes

 

Die Stadt Liebenwalde – Der Bürgermeister – bietet im Rahmen von Gebotsverfahren folgendes Grundstück zum Kauf an:

 

Baugrundstück in Liebenwalde, Bebauungsgebiet „Am Weinberg“ (Am Scheunenviertel), Gemarkung Liebenwalde, Flur 3:

 

Bauparzelle 9        Flurstück 615        663 m²            Mindestgebot        92.820,00 €

 

Das Grundstück befinden sich am Ortsausgang von Liebenwalde Richtung Zehdenick rechtsseitig von der Zehdenicker Chaussee, hinter dem „ehemaligen Krankenhaus“.
Für das Grundstück liegt ein genehmigter Bebauungsplan vor. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes können auf der Internetseite der Stadt Liebenwalde www.liebenwalde.de eingesehen werden. Das Grundstück ist durch die neu entstandene Straße „Am Scheunenviertel“ ortsüblich erschlossen.

 

Ausschreibungsbedingungen:

  1. Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufgeboten. Die Bestimmungen nach VOB oder UVgO finden keine Anwendung.

  2. Die Ausschreibung ist öffentlich. Jedermann ist berechtigt ein Gebot abzugeben.

  3. Das Gebot ist in einem geschlossenen Umschlag, der die Beschriftung „Angebot B-Plan „Am Weinberg“ tragen muss, bis zum 25.09.2026 bei der Stadt Liebenwalde, Marktplatz 20, 16559 Liebenwalde, einzureichen.

  4. Der Bieter hat anzugeben, wie lange er sich an das Gebot bindet und ob er, wenn es erforderlich wird, an Nachverhandlungen interessiert ist. Das Gebot muss eine Zusicherung des Bieters (Bonitätsnachweis) enthalten, dass die Finanzierung des Kaufpreises gesichert ist, da der Kaufpreis spätestens sechs Monate nach Abschluss des Rechtsgeschäftes fällig wird.

  5. Die Stadt Liebenwalde hält es sich vor, wenn es mehrere Interessenten für ein Verkaufsobjekt gibt, Nachverhandlungen durchzuführen.

  6. Der Erwerber hat das Grundstück innerhalb von drei Jahren nach der Eigentumsumschreibung bezugsfähig zu bebauen. Eine entsprechende Bauverpflichtung wird Bestandteil des Kaufvertrages sein. Des Weiteren muss der Erwerber ab Fertigstellung des Einfamilienhauses dieses für 10 Jahre selbst nutzen. Es darf nicht vermietet oder weiterveräußert werden.

  7. Alle im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten trägt der Käufer.

  8. Die Entscheidung der Stadt Liebenwalde ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen verkauft wird, ist freibleibend. Die Objektdaten wurden nach bestem Wissen erstellt, jedoch wird auf Richtigkeit bzw. Vollständigkeit keine Gewähr übernommen.

 

Für weitere Informationen und Rückfragen steht Ihnen Frau Fischer (SB Liegenschaften) unter Tel: 033054-80514 bzw. per E-Mail über zur Verfügung.

 


J. Lehmann
Bürgermeister
 

 

Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.