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Kontakt

 

Liebenwalde - Stadt am Finowkanal

Marktplatz 20
16559 Liebenwalde


Tel. 033054 / 805 - 0
Fax 033054 / 805 - 70

 

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Dienstag

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Donnerstag

9:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 15:00 Uhr (nur Meldeamt)

 

Termine für das Bauamt nur mit

telefonischer Vereinbarung unter:

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Ausschreibungen

VERKAUF EINES BEBAUTEN GRUNDSTÜCKES

 

Unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes

 

Die Stadt Liebenwalde – Der Bürgermeister – beabsichtigt das Grundstück Mittelstr. 9 in 16559 Liebenwalde, bestehend aus dem Flurstück 642 der Flur 1, Gemarkung Liebenwalde mit einer Größe von 1.115 m² zu verkaufen. Das Grundstück ist mit einem stark sanierungsbedürftigen Wohnhaus bebaut. Es ist ein Einzeldenkmal. Das Gebäude ist innerhalb von vier Jahren ab Kaufdatum zu sanieren und muss bezugsfertig zu sein.

 

Der Verkaufspreis beläuft sich auf mindestens 30.000 € zuzüglich aller Nebenkosten für die Durchführung des Vertrages. Dem Angebot ist eine Beschreibung für die künftige Nutzung des Grundstücks beizufügen. Juristische Personen werden gebeten, ihrem Kaufpreisangebot einen aktuellen und vollständigen Handelsregisterauszug beizufügen. 
Das Gebot muss eine Zusicherung des Bieters (Bonitätsnachweis) enthalten, dass die Finanzierung des Kaufpreises gesichert ist, da der Kaufpreis spätestens sechs Monate nach Abschluss des Rechtsgeschäftes fällig wird.

 

Interessenten, deren Angebote nicht berücksichtigt werden können, werden nach Möglichkeit umgehend benachrichtigt. Die Veräußerung erfolgt direkt durch die Stadt Liebenwalde und ist für den Käufer provisionsfrei. Die Stadt behält sich vor, ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen das Grundstück verkauft wird. Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen die Stadt Liebenwalde abgeleitet werden. Das Grundstück ist so zu übernehmen, wie es steht und liegt. Die Stadt haftet nicht für eine Beeinträchtigung des Kaufgegenstandes durch Baulichkeiten, etwaige Leitungsrechte bzw. sonstige Rechte Dritter und Altlasten und es wird keine Gewähr übernommen, dass der Kaufgegenstand für den geplanten Verwendungszweck des Käufers geeignet ist. Auf eventuelle Forderungen der Unteren Denkmalschutzbehörde sei in diesem Zusammenhang hingewiesen.

 

Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Mit der Abgabe eines Angebotes erklären Sie, dass Sie mit dem Inhalt dieser allgemeinen Informationen ausdrücklich einverstanden sind.

 

Ihr Angebot richten Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Angebot Mittelstraße 9“ bis 30.06.2026 (Bieterschluss) an die Stadt Liebenwalde, Marktplatz 20 in 16559 Liebenwalde.

 

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J. Lehmann
Bürgermeister

 

 

Weitere Informationen sind unter diesem Link online verfügbar.