Bundestagswahl 2025
Bekanntmachung der Stadt Liebenwalde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Hinweis für Briefwähler!
Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Wahlunterlagen aufgrund der verkürzten Zeit bis zur Bundestagswahl frühestens erfolgen kann, wenn Stimmzettel vorliegen. Dies wird frühestens ab dem 03.02.2025 sein. Wir bitten Sie höflichst, bis dahin von Nachfragen zum Verbleib der Wahlunterlagen abzusehen.
Link zum Beantragen von Briefwahlunterlagen und Wahlscheinen
Informationen der Bundeswahlleiterin