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Kontakt

 

Liebenwalde - Stadt am Finowkanal

Marktplatz 20
16559 Liebenwalde


Tel. 033054 / 805 - 0
Fax 033054 / 805 - 70

 

E-Mail:
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Sprechzeiten

 

Dienstag

9:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 18:00 Uhr

 

Donnerstag

9:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 15:00 Uhr (nur Meldeamt)

 

Termine für das Bauamt nur mit

telefonischer Vereinbarung unter:

Tel. 033054 / 805 - 0

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Informationen zum Wohnsitz – Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung

Innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug in eine Wohnung hat entsprechend der Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes eine Anmeldung bzw. Ummeldung des Wohnsitzes zu erfolgen.
Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Auszug erfolgen.


Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.
Gerne können Sie sich von einer anderen Person vertreten lassen. Bitte geben Sie der beauftragten Person eine Vollmacht sowie alle notwendigen Unterlagen mit.
 

An- und Ummeldung bei:
  • Sie ziehen innerhalb von Liebenwalde in eine neue Wohnung

  • Sie ziehen aus einem anderen Ort aus Deutschland nach Liebenwalde

  • Sie ziehen aus dem Ausland nach Liebenwalde

 

Rechtsgrundlagen
  • Bundesmeldegesetz (BMG)

  • Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen (PDF)

 

Notwendige Unterlagen
  • Identitätsnachweis
    Personalausweis, Reisepass, oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige.
    Bitte bringen Sie die Dokumente aller umziehenden Personen mit.

  • Wohnungsgeberbescheinigung
    Die Bestätigung muss innerhalb von zwei Wochen von Ihrem Wohnungsgeber ausgefüllt und unterschrieben sein und muss folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Wohnungsgebers, Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen Personen. Ein Muster dieses Dokuments steht Ihnen weiter unten im Bereich „Service/Formulare“ zur Verfügung.
    Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt nicht die Einzugsbestätigung!

  • Personenstandsurkunde 
    Bei Ihrer Erstanmeldung ist es sinnvoll, wenn Sie eine Personenstandsurkunde zur Anmeldung mitbringen und vorlegen – bei der Erstanmeldung von minderjährigen Personen ist diese zwingend vorzulegen.
    Falls Sie oder eine mitziehende Person noch kein gültiges Dokument besitzen, ist die Geburtsurkunde zwingend notwendig.